Beschlussvorlage - VO/2019/3049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der vorliegende Planentwurf wurde auf Grundlage der von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 26.06.2003 und 27.08.2009 von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gefassten Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ (Beschlüsse-Nr. 0788-46/03 und 0030-02/09) erarbeitet.

Nach ersten frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage eines Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 60/03 für einen kleineren Planbereich im Juli und August 2007 und dem Beschluss der Bürgerschaft zur Erweiterung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan Nr. 60/03 am 27.08.2009 (Beschluss Nr. 0030-02/09) erfolgte die Erarbeitung eines neuen Vorentwurfes.

Zu diesem fanden erneute frühzeitige Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 20.05.2015 bis zum 24.06.2015 sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 26.05.2015 bis zum 26.06.2015 statt. Zudem wurde ein Informationsgespräch zu den Planungen im Bauamt am 25.06.2015 angeboten, an dem sich vier Bürger aus Dargetzow und Kritzowburg über zu erwartende künftige Umweltbelastungen ausgehend vom künftigen Gewerbegebiet Kritzowburg (Plangebiet Bebauungsplan Nr. 60/03) informierten. Die in der Planung beabsichtigten Abstände und deren Ausgestaltung (eingeschränktes Gewerbegebiet Dargetzow  als „Puffer“ zum Gewerbegebiet Kritzowburg bzw. Grünfläche um die Ortslage Kritzowburg) zur vorhandenen Wohnbebauung wurden erläutert.

Während der frühzeitigen Beteiligungen wurden von den Bürgerinnen und Bürgern keine und von den Behörden einige Anregungen und Hinweise insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB gegeben. Diese waren Grundlage für die weitere Planbearbeitung. Geforderte Fachgutachten wurden erstellt und fanden Eingang in den Planungsprozess.

Weitere Abstimmungen zum Planentwurf mit für das Planvorhaben relevanten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie mit den Fachämtern der Hansestadt Wismar (Verwaltungsinterne Beteiligung) sind zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung vorgesehen.

 

Der erarbeitete Planentwurf bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B ist nun mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und Gutachten (siehe Anlagen 1 und 2) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Dauer der öffentlichen Auslegung hat gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB einen Monat, mindestens jedoch 30 Tage zu betragen oder „bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist“. Dies wurde geprüft, ein „wichtiger Grund“, der eine Verlängerung der Auslegungsfrist erforderlich macht ist an diesem Standort nicht erkennbar. Vom Planvorhaben ist nur ein geringer Teil der Öffentlichkeit direkt betroffen (Anwohner aus Dargetzow und Kritzowburg). Es fanden bereits zwei frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit statt, hier war das Interesse gering (s.o.), Anregungen und Hinweise wurden von der Öffentlichkeit bisher nicht gegeben.

Die öffentliche Auslegung soll für die Dauer eines Monats im Bauamt stattfinden, zusätzlich sind die Planunterlagen während der öffentlichen Auslegung im Internet auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter www.wismar.de für die Öffentlichkeit einsehbar.

Im Rahmen dieser Auslegung stehen zudem alle bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereit (siehe Anlage 3).

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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