Fraktionsanfrage - BA/2019/3092

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf Grund von Hinweisen aus der Bevölkerung scheint es Probleme mit der Öffnung des Warteraums am ZOB, besonders morgens und abends zu geben.

 

Fragen

 

1. Wie sind die Öffnungszeiten des Warteraums geregelt?

2. Wer ist für die Öffnung des Warteraums zuständig?

3. Lassen sich die Öffnungszeiten so verlängern, dass auch morgens bzw. abends der Warteraum nutzbar ist?


 

 

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