Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2019/3047

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V ist die Gemeindevertretung während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten.

 

Mit den Berichten BA/2018/2787 sowie BA/2018/2881 wurden der Bürgerschaft unterjährig bereits zwei Berichte für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegt.

 

Mit dem nun vorliegenden Bericht wird über die haushalterischen Zwischenergebnisse aller städtischen Produkte zum Stichtag 31.12.2018 berichtet.

 

Darüber hinaus werden die in den Produktbeschreibungen festgelegten und durch die Bürgerschaft mit Haushaltsplan 2018/2019 beschlossenen Zielformulierungen der wesentlichen Produkte erneut abgerechnet.

 


 

 

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Anlagen

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