Beschlussvorlage - VO/2019/3004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die in Anlage 1 beigefügte „Sportförderrichtlinie der Hansestadt Wismar“ wird beschlossen.

 

2. Die Beschlüsse der Drucksachen 0877-27/96 vom 26.09.1996, 0373-22/01 vom 26.04.2001, 0184-15/05 vom 27.10.2005, 0546-45/08 vom 25.09.2008 sowie zur Grundsatzentscheidung zum Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (VO/2013/0652) werden aufgehoben.
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

1.

Die Hansestadt Wismar betrachtet die Sportförderung als einen Teil ihrer kommunalen Aufgaben im Rahmen der gesetzlich geregelten Selbstverwaltung.

Sporttreiben ist mit seinen positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen Funktionen ein sehr bedeutsames kulturelles Gut, welches die Hansestadt Wismar unterstützen und die Weichen für eine wünschenswerte Entwicklung stellen möchte. Diese öffentliche Sportförderung soll helfen, wichtige Aufgaben im Sport nach Art, Umfang und Qualität durch partnerschaftliches Zusammenwirken zwischen der Selbstverwaltung des Sports und der öffentlichen Sportverwaltung zu erfüllen. Damit soll der hohe Stellenwert des Sports vorrangig im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit anerkannt werden. Weiterhin sollen die Sportvereine finanzielle Unterstützung insbesondere durch Jugendförderung und Förderung des Ehrenamts in den Sportvereinen erfahren.

 

Die Sportförderung nach dieser Richtlinie untersetzt die Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar, ergänzt die Sportförderung des Landkreises Nordwestmecklenburg und berücksichtigt gleichermaßen die Integrierte Sportentwicklungsplanung der Hansestadt Wismar.

 

Die hohe Bedeutung ergibt sich insbesondere aus den Erkenntnissen der Integrierten Sportentwicklungsplanung der Hansestadt Wismar und den Anregungen der Sportvereine und des KreisSportBundes Nordwestmecklenburg e.V.

 

Die vorgelegte Richtlinie ist in Zusammenarbeit mit dem KreisSportBund NWM e.V. entstanden. In dieser Zusammenarbeit wurden verschiedene Varianten (siehe Anlage 2) im Hinblick auf die Wertgrenzen der geplanten Zuwendungen entwickelt. Es kann letztlich festgestellt werden, dass durch die große Bedeutung der Sportförderung für die Wismarer Vereine eine Richtlinie vorschlagen wird, die die anfänglichen Erwartungen der Beteiligten weitaus übersteigt.

 

Die Richtlinie greift das bisherige Verfahren der Sportförderung auf und regelt die verschiedenen Bereiche der Sportförderung nach einheitlichen Verfahrensstandards.

 

2.

Da die Förderung auf der Grundlage von abgeschlossenen Erbbaurechtsverträgen mit dieser Richtlinie aufgegriffen und geregelt wird, sind die o.g. Beschlüsse aufzuheben.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

42100-5415900/07

Aufwand in Höhe von

102.900

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

42100-7415900/07

Auszahlung in Höhe von

102.900

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

x

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62603.4730000/09

(Gewinnausschüttung Wohnungsbaugesellschaft)

Ertrag in Höhe von

102.900

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62603.6730000/09

(Gewinnausschüttung Wohnungsbaugesellschaft)

Einzahlung in Höhe von

102.900

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

42100-5415900/07

Aufwand in Höhe von

102.900,00

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

42100-7415900/07

Auszahlung in Höhe von

102.900,00

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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