Beschlussvorlage - VO/2019/3004
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportförderrichtlinie der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.7 Abt. Sport
- Bearbeiter:
- Janina Peters
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 30 RECHTSAMT; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Verantwortlich:
- Peters, Janina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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01.04.2019
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06.05.2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.05.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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23.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die in Anlage 1 beigefügte „Sportförderrichtlinie der Hansestadt Wismar“ wird beschlossen.
2. Die Beschlüsse der Drucksachen 0877-27/96 vom 26.09.1996, 0373-22/01 vom 26.04.2001, 0184-15/05 vom 27.10.2005, 0546-45/08 vom 25.09.2008 sowie zur Grundsatzentscheidung zum Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (VO/2013/0652) werden aufgehoben.
Sachverhalt
Begründung:
1.
Die Hansestadt Wismar betrachtet die Sportförderung als einen Teil ihrer kommunalen Aufgaben im Rahmen der gesetzlich geregelten Selbstverwaltung.
Sporttreiben ist mit seinen positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen Funktionen ein sehr bedeutsames kulturelles Gut, welches die Hansestadt Wismar unterstützen und die Weichen für eine wünschenswerte Entwicklung stellen möchte. Diese öffentliche Sportförderung soll helfen, wichtige Aufgaben im Sport nach Art, Umfang und Qualität durch partnerschaftliches Zusammenwirken zwischen der Selbstverwaltung des Sports und der öffentlichen Sportverwaltung zu erfüllen. Damit soll der hohe Stellenwert des Sports vorrangig im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit anerkannt werden. Weiterhin sollen die Sportvereine finanzielle Unterstützung insbesondere durch Jugendförderung und Förderung des Ehrenamts in den Sportvereinen erfahren.
Die Sportförderung nach dieser Richtlinie untersetzt die Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar, ergänzt die Sportförderung des Landkreises Nordwestmecklenburg und berücksichtigt gleichermaßen die Integrierte Sportentwicklungsplanung der Hansestadt Wismar.
Die hohe Bedeutung ergibt sich insbesondere aus den Erkenntnissen der Integrierten Sportentwicklungsplanung der Hansestadt Wismar und den Anregungen der Sportvereine und des KreisSportBundes Nordwestmecklenburg e.V.
Die vorgelegte Richtlinie ist in Zusammenarbeit mit dem KreisSportBund NWM e.V. entstanden. In dieser Zusammenarbeit wurden verschiedene Varianten (siehe Anlage 2) im Hinblick auf die Wertgrenzen der geplanten Zuwendungen entwickelt. Es kann letztlich festgestellt werden, dass durch die große Bedeutung der Sportförderung für die Wismarer Vereine eine Richtlinie vorschlagen wird, die die anfänglichen Erwartungen der Beteiligten weitaus übersteigt.
Die Richtlinie greift das bisherige Verfahren der Sportförderung auf und regelt die verschiedenen Bereiche der Sportförderung nach einheitlichen Verfahrensstandards.
2.
Da die Förderung auf der Grundlage von abgeschlossenen Erbbaurechtsverträgen mit dieser Richtlinie aufgegriffen und geregelt wird, sind die o.g. Beschlüsse aufzuheben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42100-5415900/07 | Aufwand in Höhe von | 102.900 | ||||||||||||||||
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42100-7415900/07 | Auszahlung in Höhe von | 102.900 | ||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||
x | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42100-5415900/07 | Aufwand in Höhe von | 102.900,00 | ||||||||||||||||
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42100-7415900/07 | Auszahlung in Höhe von | 102.900,00 | ||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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151,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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328,9 kB
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