Dringlichkeitsvorlage - VO/2019/3044
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Zuwendungen an die Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Bearbeiter:
- Daniela Holdt
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft; 30 RECHTSAMT
- Verantwortlich:
- Bansemer, Heike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
28.03.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
10.04.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 29 IV KV-MV duldet die o.g. Angelegenheit wegen besonderer Dringlichkeit aus folgenden Gründen keinen Aufschub bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung:
Die Ausschlagungsfrist der Erbschaft beträgt 6 Wochen, mit Fristbeginn (04.03.2019) ab Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen (Testament); § 1944 BGB. Das Erbe kann auch vorher ausdrücklich angenommen werden. Die Ausschlagungsgründe sind beliebig. Üblicherweise wird Erbe nur bei Schulden des Erblassers ausgeschlagen, wenn die Nachlassverbindlichkeiten dazu führen würden, dass kein Überschuss verbleibt.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stimmt der Annahme der in der Anlage dargestellten, anzunehmenden Zuwendungen (Spenden) im Erbfall Alfred Wosch, in Höhe von einem Drittel von 180.000,00 € abzüglich der aufzuwendenden Kosten für die Seebestattung des Verstorbenen und der allgemeinen Kosten, zur Verwendung entsprechend des angegebenen Zuwendungszweckes zu.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 44 Abs. 4 Satz 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Zuwendungen. Um die Annahme der Erbschaft und die Verwendung der Zuwendungen entsprechend des in der Anlage ebenfalls aufgeführten Zuwendungszweckes wird daher gebeten.
Die Hansestadt Wismar wurde zusammen mit zwei weiteren Erben je zu einem Drittel zur Erbschaft bestimmt. Die Erben verpflichten sich im Wege der Auflage eine Seebestattung des Leichnams von Herrn Alfred Wosch in der Ostsee zu veranlassen und diese aus den Mitteln des Nachlasses zu bezahlen. Der reine Wert seines Vermögens wird im Testament mit 180.000,00 € angegeben. Nach Abzug von Steuern und bislang bekannten Kosten beträgt der Erbanteil der Hansestadt Wismar ca. 40.000 € und soll nach Zufluss der Stadtkirchenstiftung der Hansestadt Wismar zur Verfügung gestellt werden.
Die finanziellen Risiken bei Annahme des Erbes wurden durch die Verwaltung geprüft und als vertretbar eingeschätzt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von | 60.000,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von | 20.000,00 € |
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): | |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): | |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
