Fraktionsantrag - VO/2019/3030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister die notwendigen Verfahrensabläufe einzuleiten, um die Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete nach § 246a Baugesetzbuch im Zusammenhang mit § 5 Absatz 4a in den Flächennutzungsplan zu übernehmen und den Flächennutzungsplan neu bekannt zu machen.

 

Als Vorstufe für die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes sollen die Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete in das fortgeschriebene integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen werden.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der neue aufgenommene Paragraph 246a im BauGB zu Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebieten regelt:

Anlässlich der Neubekanntmachung eines Flächennutzungsplans nach § 6 Absatz 6 sollen die in § 5 Absatz 4a bezeichneten Gebiete nach Maßgabe dieser Bestimmung nachrichtlich übernommen und vermerkt werden.

Da die Hansestadt Wismar in besonderer Weise von Hochwassern gefährdet ist, das Hochwasser zum Jahreswechsel eine Höhe von 1,95 m über NHN Normalhöhennull erreicht hat, soll die Hochwasserlinie und die betroffenen Gebiete in die Planunterlagen der Stadt kurzfristig eingearbeitet werden.

Die Einarbeitung soll auch mit dem Ziel erfolgen,

 

- Planungssicherheit für die Stadt, und in der Folge für alle Privaten zu gewährleisten.

- kostenintensive planungsschadensrechtliche Ansprüche von Privaten an die Stadt zu vermeiden.

- die Infrastruktur- und hochbaulichen Investitionen der öffentlichen Hand auf sicherer Grundlage zu planen.

 

 

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