Fraktionsanfrage - BA/2019/2973

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Vor kurzem war bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar die Neubesetzung

einer Stelle in leitender Funktion ausgeschrieben.

 

Die Stellenausschreibung war u.a. auf der Webseite der Hansestadt Wismar nicht zu

finden und auch darüber hinaus nur schwer auffindbar.

 

Bezugnehmend darauf bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der folgenden

Fragen:

 

1. Wie sieht das allgemeine Verfahren bei der Veröffentlichung von

Stellenangeboten der Hansestadt Wismar sowie ihrer Eigenbetriebe und

kommunalen Unternehmen aus?

 

2. Gibt es Ausnahmen bei der Veröffentlichung von Stellenausschreibungen? Wenn

ja, welche und aus welchen Gründen?
 

 

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