Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2018/2927

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar entscheidet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsdurchführung im Haushaltsjahr 2015.

 

Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31.12.2015 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.

Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Schlussbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Bürgerschaft entgegenstehen könnten.

 

 

 

 

Wolfgang Rickert

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses


 

 

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