Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2018/2926

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Beschlussvorschlag:
Der durch den Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31.12.2015 einschließlich der Städtebaulichen Sondervermögen Altstadt, Friedenshof, Lübsche Burg und Kagenmarkt wird gemäß
§ 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar mittels Beschluss festgestellt.

 

Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31.12.2015 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.

Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Schlussbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Schlussbericht incl. des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Bürgerschaft entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 beschlossen, der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Wismar zum 31.12.2015 zu empfehlen.

 

 

 

 

 

Wolfgang Rickert

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

 

 

 

 


 

 

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Anlagen

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