Beschlussvorlage - VO/2018/2891

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Hoher Damm/Müggenburger Weg ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes

durchzuführen.

 

2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch das Niederungsgebiet Luck´s Wiese

im Osten: durch die Pappelreihe und den Müggenburger Weg

im Süden: durch den Müggenburger Weg

im Westen: durch den Hohen Damm

(siehe Anlage)

 

3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 25. Änderung des

Flächenutzungsplanes „Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche im Bereich Hoher Damm/Müggenburger Weg“.

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der

Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die brach liegenden Flächen am Hohen Damm, einschließlich der ehemals gewerblich

genutzten Flächen einer Gärtnerei, bieten in Stadtrandlage mit guter verkehrstechnischer

Anbindung beste Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes für den

individuellen Eigenheimbau.

 

Bereits 1997 hat sich die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar für die Entwicklung des in

Rede stehenden Bereiches zu einem Wohngebiet ausgesprochen.

Wegen verschiedener Unstimmigkeiten aufgrund einer Vielzahl privater

Grundstückseigentümer im Plangebiet wurde ein Planverfahren zur damaligen Zeit jedoch

nicht durchgeführt.

 

In den letzten Jahren fanden im Plangebiet grundlegende Eigentumswechsel statt. Dies

ermöglicht die Wiederaufnahme der Planungsabsicht, zumal Wohnbauflächen für den

Eigenheimbau weiterhin benötigt werden.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar weist die zu überplanenden

Flächen als Wohnbaufläche aber auch teilweise als gewerbliche Baufläche und Fläche für

die Landwirtschaft aus.

Gemäß dem planerischen Entwicklungsgebot ist im Parallelverfahren zur

Aufstellung des Bebauungsplanes auch ein Verfahren zur 25. Änderung des

Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Fläche für

die Landwirtschaft in Wohnbaufläche im Bereich Hoher Damm/ Müggenburger

Weg“ erforderlich und durchzuführen.

 

Der vorliegende Aufstellungsbeschluss zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes

aktualisiert den Aufstellungsbeschluss vom 25.09.1997.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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