Beschlussvorlage - VO/2018/2831-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Altstadt Wismar"
Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programm 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.1 Abt. Kämmerei; 60 BAUAMT; 60.1 Abt. Bauordnung; Sonstige - Beratung mit Externen; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Feichtinger, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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10.12.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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13.12.2018
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Sachverhalt
Begründung:
In der Sitzung der Bürgerschaft am 25.10.2018 wurde die Vorlage VO/2018/2831 zur Beantragung von Städtebaufördermitteln für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ (Förderantrag 2019) beschlossen.
In der Anlage 1.1 (Maßnahmen zum Förderantrag Programm 2019) ist hier die Parkpalette mit einem Fördermittelbedarf von 1.942.000,00 € enthalten. Aufgrund der sich nun abzeichnenden unwirtschaftlichen Herstellungskosten soll diese nicht mehr realisiert werden. Stattdessen soll ein ebenerdiger Parkplatz gebaut werden, der von den Kosten deutlich geringer sein wird. Für die frei werdenden Städtebaufördermittel sollen 2 weitere Maßnahmen (Neubau Schatterau 44-48 und Straßenbaumaßnahme Breite Straße) zusätzlich aufgenommen werden. Die Gesamtsumme des Förderantrages bleibt damit unverändert. Die neuen Maßnahmen und der entsprechende Mittelbedarf sind in der geänderten Anlage 1.1 ersichtlich.
Die zu beantragende Gesamthöhe von 2.285.000,00 € für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ wird nicht verändert. Jedoch haben sich aufgrund der zuvor genannten Änderung der zu beantragenden Maßnahmen, Rücknahme privater Förderanträge und Konkretisierung von Einzelmaßnahmen Verschiebungen in der Priorität der Maßnahmen ergeben, die in der überarbeiteten Anlage 1.3 dargestellt sind.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
51103.5629200 | Aufwand in Höhe von 2019 2020 2021 2022 2023 |
144,00 € 719,00 € 862,00 € 719,00 € 432,00 € |
Die genaue Aufteilung sowie die einzelne Verbuchung des konsumtiven Anteils der Stadt erfolgt zum jeweiligen Jahresabschluss.
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
51103.7629000
51103.7844000
| Auszahlung in Höhe von 2019 2020 2021 2022 2023
2019 2020 2021 2022 2023 |
144,00 € 719,00 € 862,00 € 719,00 € 432,00 €
28.800,00 € 143.800,00 € 172.300,00 € 143.800,00 € 86.400,00 €
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Das städtebauliche Sondervermögen tangiert mit dem Eigenmittelanteil zu den Landes- und Bundesmitteln den städtischen Kernhaushalt und mit den zusätzlichen Eigenmitteln für kommunale Einzelmaßnahmen. Die Landes- und Bundesmittel fließen direkt auf das Treuhandkonto. Für das Sondervermögen wird ein eigenständiger Haushaltsplan erarbeitet.
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
Der Eigenanteil an den beantragten Städtebaufördermitteln der Hansestadt Wismar beträgt im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ 33,33 % und im Denkmalschutzprogramm 20 %. Die beantragten Städtebaufördermittel in Höhe von 2.285.000,00 € sollen mit 1.399.000,00 € aus dem Denkmalschutzprogramm und mit 886.000,00 € aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beantragt werden. Die Eigenanteile der Hansestadt Wismar berechnen sich damit auf 575.133,00 €. Den kommunalen Eigenanteil für den Parkplatz in Höhe von 240.000,00 € soll der EVB aufbringen, so dass aus dem Kernhaushalt 335.133,00 € zu finanzieren sind. Die Ausweisung der zu bewilligenden Mittel beträgt im ersten Jahr 5 %, im 2. Jahr 25 %, im 3. Jahr 30 %, im 4. Jahr 25 % und im 5. Jahr 15 %.
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm des Städtebaulichen Sondervermögens enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41 kB
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2
|
(wie Dokument)
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54,1 kB
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