Beschlussvorlage - VO/2014/1078-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Herrn Propst Antonioli als Kuratoriumsmitglied der "Stadtkirchenstiftung zu Wismar"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR
- Bearbeiter:
- Reinhard Helwing
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Helwing, Reinhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.11.2018
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Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ besteht das Stiftungskuratorium aus 11 Mitgliedern, die durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bestellt werden. Die Mitglieder des Kuratoriums werden für die Dauer von jeweils 5 Jahren berufen. Wiederberufung ist zulässig.
Für die gegenwärtige Mandatsperiode wurden die Kuratoriumsmitglieder in der Bürgerschaftssitzung am 26.02.2015 (Vorlage – VO/2014/1078) bestellt und berufen. Somit endet ihr Mandat spätestens am 25.02.2020.
Der als Vertreter des Kirchenkreises Wismar in der vorstehend angeführten Bürgerschaftssitzung bestellte Propst Dr. Siegert ist zwischenzeitlich in den Ruhestand getreten. Damit ist auch sein Ausscheiden aus dem Kuratorium der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ verbunden. Somit wird eine Neubestellung erforderlich.
Nach der Bildung der Nordkirche und dem Aufgehen des Kirchenkreises Wismar in den Kirchenkreis Mecklenburg ist die Funktion Landessuperintendent nicht mehr existent. Die Propstei Wismar entspricht dem Territorium des ehemaligen Kirchenkreises Wismar. Mit Schreiben vom 08.01.2018 hat sich Herr Propst Antonioli bereit erklärt, im Kuratorium der Stadtkirchenstiftung zu Wismar mitzuwirken.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 7 Absatz 1, 2 und 3 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ |
