Fraktionsantrag - VO/2018/2797

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zur Oktobersitzung der Bürgerschaft eine Übersicht zu geben bzw. eine Konzeption vorzulegen,

 

1. darüber, wo in Wismar derzeit baurechtlich die Errichtung oder Umnutzung von Wohnraum zur kurzfristigen Beherbergung zulässig ist.

 

2. darüber, wo in Wismar zukünftig Beherbergungskapazitäten im Wohnraum noch geschaffen werden können.

 

3. darüber, wie viele Ferienwohnungen bzw. Stätten der kurzfristigen Beherbergung in Wismar bestehen, sortiert nach Stadtteilen.

 

4. darüber, ob das Tourismuskonzept der Hansestadt Wismar eine Plangröße hinsichtlich zulässiger Ferienwohnungsnutzung gibt.

 

5. darüber, wie die Einhaltung der Ferienwohnungsverbote administrativ überwacht werden soll und wie Verstöße geahndet werden sollen.

 

6. darüber, für wie viele Ferienwohnungen Übernachtungssteuer erhoben wird.

 

7. darüber, wie überwacht wird, dass die Übernachtungssteuer für alle entsprechenden Wohnungen auch tatsächlich angemeldet und bezahlt wird (Stichwort Steuergerechtigkeit)

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

In allen in jüngerer Vergangenheit beschlossenen Bebauungsplänen wurde sehr restriktiv die Errichtung von Ferienwohnungen ausgeschlossen.

 

Das Baurecht hingegen betrachtet Ferienwohnungen nicht mehr als grundsätzliche Beeinträchtigung in Wohngebieten.

 

Die Hansestadt Wismar ist sowohl als touristisch attraktive Stadt als auch als Wirtschaftsstandort auf Beherbergungskapazitäten in verschiedenen Segmenten angewiesen.

 

Es ist eine gewisse Unsicherheit entstanden, in welchen Bereichen noch Ferienwohnungen gebaut oder bestehender Wohnraum zur kurzfristigen Beherbergung genutzt werden kann. Daher ist es an der Zeit, einen Gesamtüberblick zu bekommen und Planungssicherheit zu schaffen.

 

 

Loading...