Beschlussvorlage - VO/2018/2867

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Für die Containerlösung zur Auslagerung des Schulbetriebes der IGS „Johann Wolfgang von Goethe“ sind Kosten in Höhe von 1.500.000,00 € aus Städtebaufördermitteln zu bezuschussen.
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die IGS Johann Wolfgang von Goethe befindet sich im Block 60 im südlichen Teil des Sanierungsgebietes „Altstadt“. Sie ist Bestandteil der Anlage des ehemaligen Dominikanerklosters („Schwarzes Kloster).

 

Im Zuge der Vermögensauseinandersetzung mit der Kreisgebietsreform ging das Grundstück in das Eigentum des Landkreises Nordwestmecklenburg über.

 

Das unter Denkmalschutz stehende bedeutende Gebäudeensemble Bei der Klosterkirche 8 besteht aus mehreren Gebäudeteilen (Schulhauptgebäude von 1880, Chor der ehemaligen Klosterkirche mit Sporthalle und Aula und Erweiterung der ehemaligen Knabenbürgerschule als Schulanbau von 1910). Diese sollen unter Berücksichtigung der künftigen Anforderungen an eine zeitgemäße Schulentwicklung nun modernisiert und bedarfsgerecht hergerichtet werden. Die Belange des Denkmalschutzes sind dabei zu berücksichtigen.

 

Eine Modernisierung und Instandsetzung unter laufendem Schulbetrieb ist nicht möglich. Daher ist es erforderlich, den Schulbetrieb während der Zeit der Modernisierung und Instandsetzung übergangsweise auszulagern. Hierfür ist das Grundsck Erich-Weinert-Promenade 6 (ehemaliger Schulstandort der Berthold-Brecht-Schule am Friedenshof I) als Interimsstandort vorgesehen (siehe Übersichtslageplan).

 

Der Interimsstandort stellt den ersten Bauabschnitt der Modernisierung und Instandsetzung der IGS „Johann Wolfgang von Goethe“ dar.

 

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat hierfür im Programmjahr 2017 Finanzhilfen in Höhe von 1.000.000,00 im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren in Aussicht gestellt. Diese Finanzhilfen sind mit 500.000,00 kommunalen Eigenmitteln zu ergänzen. Es besteht Einigkeit zwischen dem Ministerium, der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg, dass der Landkreis den kommunalen Eigenanteil für die Hansestadt Wismar übernimmt. Dies ist in einer Vereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg vertraglich abgesichert.

 

hrend der Planung wurde festgestellt, dass das Anmieten der Containeranlage gegenüber dem Erwerb die preiswertere Lösung darstellt. Das Ministerium hat mit Schreiben vom 31.07.2018 der Förderung der Anmietung als Ausnahme nach Punkt L der Städtebauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR M-V) zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten des ersten Bauabschnittes für die Containerlösung als Interimslösung zur übergangsweisen Auslagerung des Schulbetriebes der IGS Johann Wolfgang von Goethe betragen gemäß der Kostenberechnung ca. 2,812 Mio. €. Diese Kosten sollen gemäß Punkt F 4.3 i. V. mit Punkt L 1 der StBauFR M-V mit einer Festbetragsförderung in Höhe von  1.500.000,00 bezuschusst werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103.4171000

(Finanzhilfen des Bundes)

Ertrag in Höhe von

500.000 €

 

51103.4172000

(Finanzhilfen des Landes)

 

500.000 €

 

51103.4174000

(Eigenanteil Gemeinde)

 

500.000 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103.5414300

(lfd. Zuweisungen an Gemeindeverbände)

Aufwand in Höhe von

1.500.000 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103.6171000

(Finanzhilfen des Bundes)

Einzahlung in Höhe von

500.000 €

 

51103.6172000

(Finanzhilfen des Landes)

 

500.000 €

 

51103.6174000

(Eigenanteil Gemeinde)

 

500.000 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103.7414300

(lfd. Zuweisungen an Gemeindeverbände)

Auszahlung in Höhe von

1.500.000 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Die haushalterische Darstellung der Einzelmaßnahme „Containerlösung zur Auslagerung des Schulbetriebes IGS“ erfolgt vollständig im Sondervermögen „Altstadt“. Lediglich der gemeindliche Anteil i. H. v. 500.000,00 € fließt aus dem Kernhaushalt ab. Dieser wiederum wird vollumfänglich vom Landkreis Nordwestmecklenburg erstattet.

 

Bei den geplanten Städtebauförderungsmitteln handelt es sich um Mittel der gesicherten Finanzierung und um zweckgebundene Einnahmen.

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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