Beschlussvorlage - VO/2018/2842

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der HWI, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

- Deutsche Telekom AG

 

berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg

Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Einwender Nr. 1 der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

 

teilweise berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den städtebaulichen Vertrag (Anlage 4) mit dem Vorhabenträger, die Ostsee-Molkerei Wismar GmbH, zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Realisierung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zu schließen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ für das Gebiet, welches begrenzt wird:

 

im Norden: durch die Rostocker Straße

im Osten: durch die Kleingartenanlage am Exerzierplatz

im Süden: durch den Flöter Weg

im Westen: durch die Wohnbebauung der H.-Heine-Straße sowie der Kastanienallee

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen

(Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ wurde gemäß § 8 BauGB aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Rahmen der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 "Molkereiviertel“ wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der

Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und 2 / und in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Tabelle erfasst, die einzelnen Sachpunkte mit einem Vorschlag für die Behandlung versehen und somit für die Abwägungsentscheidung vorbereitet worden. (Anlage 1)

 

Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, (Anlage 2) und die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) wurden entsprechend des Abwägungsvorschlages angepasst.

Ein Gutachten über Schalltechnische Untersuchungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde angefertigt. (Anlage 3 a)

 

Zur Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahme in der Parkanlage Köppernitztal ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Hansestadt Wismar und der Ostsee-Molkerei Wismar GmbH zu schließen. (Anlage 4)
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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