Beschlussvorlage - VO/2018/2878

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt  auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2019 (Anlage 3) sowie die 6. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 04.12.2017 (Anlage 1)

 

 

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Sachverhalt

Begründung:
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2019 wurde auch der Gebührenbedarf anhand der Kalkulation überprüft. Danach ergäbe sich für das Jahr 2019 eine Unterdeckung von ca. 650 TEuro.

Ursachen hierfür sind:

-          Rückwirkende Preisanpassung der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (IAG) ab dem 01.01.2017 für die dort zu entsorgenden Siedlungsabfälle aus dem Gebiet der Hansestadt Wismar. Der Entsorgungsvertrag ist mit der Übertragung der Abfallwirtschaft im Zuge der Kreisgebietsreform auf den Landkreis übergegangen, sodass die Preisverhandlungen von diesem unter Einbeziehung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers geführt wurden.

-          Tarifliche Lohnsteigerungen und Wiederbesetzung von bisher vakanten Stellen in der Abfallwirtschaft. Über  40 % der Gesamtkosten sind Personalkosten, sodass Tarifsteigerungen sofort gebührenrelevant werden.

-          Erhöhung der Kosten für die Entsorgung von gesammelten Bioabfällen, die nicht auf dem AWH kompostiert bzw. verwertet werden können.

-          Nicht wie in den Vorjahren vorhandene Rückstellung, die zur Reduzierung des Gebührenbedarfs beitragen könnte.

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensätze in § 5, die seit 2015 konstant sind, anzupassen. Außerdem sind in § 6 für einige Sachverhalte  für Selbstanlieferungen auf dem AWH Anpassungen notwendig.

Die Anpassung der Gebührensätze in § 5 sollten in der Form erfolgen, dass sich der Gebührenbedarf auf die Grundgebühr für die Gefäße sowie auf die Entleerungsgebühren verteilen. Zusammen beträgt die Gebührenerhöhung damit  durchschnittlich je aufgestelltem Gefäß ca. 14%.  l

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Auf den Stadthaushalt

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

KAG

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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