Beschlussvorlage - VO/2018/2878
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 04.12.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Cathleen Wellmann
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 30 RECHTSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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06.11.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2019 (Anlage 3) sowie die 6. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 04.12.2017 (Anlage 1)
Sachverhalt
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2019 wurde auch der Gebührenbedarf anhand der Kalkulation überprüft. Danach ergäbe sich für das Jahr 2019 eine Unterdeckung von ca. 650 TEuro.
Ursachen hierfür sind:
- Rückwirkende Preisanpassung der Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (IAG) ab dem 01.01.2017 für die dort zu entsorgenden Siedlungsabfälle aus dem Gebiet der Hansestadt Wismar. Der Entsorgungsvertrag ist mit der Übertragung der Abfallwirtschaft im Zuge der Kreisgebietsreform auf den Landkreis übergegangen, sodass die Preisverhandlungen von diesem unter Einbeziehung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers geführt wurden.
- Tarifliche Lohnsteigerungen und Wiederbesetzung von bisher vakanten Stellen in der Abfallwirtschaft. Über 40 % der Gesamtkosten sind Personalkosten, sodass Tarifsteigerungen sofort gebührenrelevant werden.
- Erhöhung der Kosten für die Entsorgung von gesammelten Bioabfällen, die nicht auf dem AWH kompostiert bzw. verwertet werden können.
- Nicht wie in den Vorjahren vorhandene Rückstellung, die zur Reduzierung des Gebührenbedarfs beitragen könnte.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensätze in § 5, die seit 2015 konstant sind, anzupassen. Außerdem sind in § 6 für einige Sachverhalte für Selbstanlieferungen auf dem AWH Anpassungen notwendig.
Die Anpassung der Gebührensätze in § 5 sollten in der Form erfolgen, dass sich der Gebührenbedarf auf die Grundgebühr für die Gefäße sowie auf die Entleerungsgebühren verteilen. Zusammen beträgt die Gebührenerhöhung damit durchschnittlich je aufgestelltem Gefäß ca. 14%. l
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Auf den Stadthaushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
KAG | Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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102,7 kB
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2
|
öffentlich
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143,3 kB
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