Beschlussvorlage - VO/2018/2876

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2019 (Anlage 3) sowie die 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar vom 06.11.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.12.2017 (Anlage 1).

 

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Sachverhalt

Begründung:
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2019 wurde die Gebührenkalkulation auf der Grundlage des aktuellen Straßenverzeichnisses der 5. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung überprüft. Der Gebührenbedarf für die Aufgabenerfüllung wurde in der anliegenden Kalkulation für den Zeitraum 2019 ermittelt (Anlage 3).

Die Gebühren für die Straßenreinigung sind letztmals im Jahr 2010 angepasst worden. Seitdem konnten Kostensteigerungen durch die Aufnahme weiterer Straßen und durch organisatorische Maßnahmen weitestgehend aufgefangen werden. Dies ist nun aufgrund der Tariferhöhungen für die Jahre 2018/ 2019/ 2020 und der spürbaren  allgemeinen Preissteigerung (z.B. bei Fahrzeugbeschaffungen, Materialeinkäufen, etc.)  nicht mehr möglich, sodass die Gebührensätze angepasst werden müssen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührenanpassung in der Form vorzunehmen, dass der Sockelbetrag um 0,20 €/Frontmeter (von 1,00 €/Frontmeter auf 1,20 €/Frontmeter) erhöht wird und der restliche Gebührenbedarf durch die Erhöhung der Reinigungsgebühr je Reinigungsklasse gedeckt wird. Die Gebührenerhöhung beträgt damit durchgängig ca. 23 % mit Ausnahme der Reinigungsklasse 5. Da dort grundsätzlich kein Winterdienst stattfindet, beträgt die Erhöhung nur ca. 15 %. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Auf den Stadthaushalt

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

KAG

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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