Beschlussvorlage - VO/2018/2876
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderungssatzung der Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar vom 06.11.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.12.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Cathleen Wellmann
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 30 RECHTSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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06.11.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2019 (Anlage 3) sowie die 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar vom 06.11.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.12.2017 (Anlage 1).
Sachverhalt
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2019 wurde die Gebührenkalkulation auf der Grundlage des aktuellen Straßenverzeichnisses der 5. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung überprüft. Der Gebührenbedarf für die Aufgabenerfüllung wurde in der anliegenden Kalkulation für den Zeitraum 2019 ermittelt (Anlage 3).
Die Gebühren für die Straßenreinigung sind letztmals im Jahr 2010 angepasst worden. Seitdem konnten Kostensteigerungen durch die Aufnahme weiterer Straßen und durch organisatorische Maßnahmen weitestgehend aufgefangen werden. Dies ist nun aufgrund der Tariferhöhungen für die Jahre 2018/ 2019/ 2020 und der spürbaren allgemeinen Preissteigerung (z.B. bei Fahrzeugbeschaffungen, Materialeinkäufen, etc.) nicht mehr möglich, sodass die Gebührensätze angepasst werden müssen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührenanpassung in der Form vorzunehmen, dass der Sockelbetrag um 0,20 €/Frontmeter (von 1,00 €/Frontmeter auf 1,20 €/Frontmeter) erhöht wird und der restliche Gebührenbedarf durch die Erhöhung der Reinigungsgebühr je Reinigungsklasse gedeckt wird. Die Gebührenerhöhung beträgt damit durchgängig ca. 23 % mit Ausnahme der Reinigungsklasse 5. Da dort grundsätzlich kein Winterdienst stattfindet, beträgt die Erhöhung nur ca. 15 %.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Auf den Stadthaushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
KAG | Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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89,3 kB
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2
|
öffentlich
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218 kB
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