Fraktionsanfrage - BA/2018/2836

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2015, dass das Betreuungsgeld, die sogenannte "Herdprämie", gegen das Grundgesetz verstoße. Daraufhin wurden Mittel aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld den Ländern zur Verfügung gestellt und sollen an Landkreise und Gemeinden ausgeschüttet werden.

 

In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Gab es eine Zuweisung von Mitteln im Jahr 2018 aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld des Landkreises NWM an die Hansestadt Wismar?

 

2. Wenn nein, gibt oder gab es Gespräche mit dem Landkreis über die Ausschüttung an die Hansestadt Wismar?

 

3. Wenn ja, wie viel betrug die Gesamtsumme der Zuweisung?

 

4. Wenn ja, wofür wird oder wurde das zur Verfügung gestellte Geld konkret eingesetzt?

 

5. Ist der Hansestadt Wismar, auch im Hinblick auf die Verwendung der Mittel im Jahr 2017, bekannt, dass aus dem Protokoll der 16. öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises NWM vom 15.02.2017 hervorgeht, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht für investive Mittel dienen?

 

6. Welche Modalitäten der Zahlung und Verwendung wurden durch den Landkreis Nordwestmecklenburg an die Hansestadt Wismar mitgeteilt?

 

 

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