Beschlussvorlage - VO/2018/2701

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft nimmt die Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Hansestadt Wismar einschließlich Sportstättenkataster zur Kenntnis. Die in der Anlage beigefügte Zusammenfassung zentraler Ergebnisse und Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Sportentwicklung in der Hansestadt Wismar wird als Grundlage für zukünftige Entscheidungen im Rahmen der Sportentwicklung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Im Dezember 2016 wurde der Auftrag zur Erarbeitung einer integrierten Sportentwicklungsplanung für die Hansestadt Wismar an das Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung e. V. erteilt. In diesem Rahmen erfolgte eine quantitative Datenerhebung und Datenanalyse sowie die Interpretation vorhandener Erhebungsdaten zur Sportsituation in der Hansestadt Wismar. Hierzu wurden eine repräsentative Bürgerbefragung und Befragungen von Sportvereinen, Schulen und Kindertagesstätten durchgeführt. Eine angemessene Gremienbetreuung im Rahmen der kooperativen Planung und die Präsentation der Ergebnisse waren Bestandteil des Vorhabens. Anfang 2017 wurde eine Steuergruppe gebildet, die den Planungsprozess begleitet hat. Die Akteure waren ausgewählte Mitarbeiter aus der Verwaltung, Mitglieder des Kreissportbundes NWM, je ein Vertreter für den Bereich Schulen und Kindertagesstätten, ein Mitglied des Kinder- und Jugendparlamentes und des Seniorenbeirates, je ein Fraktionsmitglied und der Behindertenbeauftragte der Bürgerschaft. Die Steuergruppe kam zu drei Sitzungen zusammen. Darüber hinaus fanden im November 2017 jeweils Workshops mit Vertretern von Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen statt.

Der Abschlussbericht zur integrierten Sportentwicklungsplanung liegt jetzt vor. Eine pdf-Datei wurde den Fraktionen der Bürgerschaft übergeben. Die Zusammenfassung der Ergebnisse wurde dem Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales in seiner Sitzung am 9. April 2018 durch den Auftragnehmer erläutert. Diese soll für künftige Entscheidungen zur Sportentwicklung in der Hansestadt Wismar den Rahmen bilden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

                                                X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

                                               X

neu

                                               X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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