Beschlussvorlage - VO/2018/2730
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der 1. Stellvertreterin / des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.2 Abt. Personal, Organisation und Digitalisierung
- Bearbeiter:
- Michel Ohlerich
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Ohlerich, Michel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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05.07.2018
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Sachverhalt
Begründung:
Die Amtszeit des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters, Herrn Michael Berkhahn, als hauptamtlicher Beigeordneter endet nach der in § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar festgelegten Amtszeit von 7 Jahren und 6 Monaten mit Ablauf des 10.09.2018.
Der Bürgerschaft obliegt es, die künftige 1. Stellvertreterin / den künftigen 1. Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen, sodass an dieser Stelle der bisherige Verfahrensgang dargestellt wird:
Mit Anschreiben vom 16.03.2018 wies der Unterzeichner die Bürgerschaft auf die Antragsmöglichkeit zur öffentlichen Ausschreibung der o.g. Stelle hin. Unter Fristsetzung bis zum 31.03.2018 konnte nunmehr durch eine Fraktion oder ein Viertel aller Mitglieder der Bürgerschaft ein entsprechender Antrag zur öffentlichen Ausschreibung eingereicht werden.
Die Für-Wismar-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 29.03.2018 die öffentliche Ausschreibung, sodass am 04.04.2018 die Ausschreibung überregional veröffentlicht wurde (Kennziffer 08/2018). Als Bewerbungsfrist wurde der 04.05.2018 angegeben.
Bis zum Fristablauf sind insgesamt drei Bewerbungen eingegangen, sodass die Bürgerschaft mit Schreiben des Unterzeichners an den Präsidenten der Bürgerschaft vom 09.05.2018 über die eingegangenen Bewerbungen sowie die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen sowie in die Personalakte des derzeitigen Amtsinhabers, Herrn Michael Berkhahn, informiert wurde. Der Information waren die Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und Lebensläufe) sowie eine Bewerberübersicht beigefügt.
Mit einer Verkürzung der Dreimonatsfrist zwischen Ausschreibungsbeginn und Wahltag erklärten sich nicht sämtliche Fraktionen und fraktionslosen Bürgerschaftsmitglieder einverstanden, so dass der Unterzeichner nach Ablauf der zuvor genannten Frist am 14.06.2018 eine Sondersitzung der Bürgerschaft am 05.07.2018 für diese Wahl beantragte.
Es obliegt der Bürgerschaft, Wahlvorschläge einzureichen. Folgende Wahlvorschläge sind bis zum 22.06.2018 beim Präsidenten der Bürgerschaft eingegangen:
Vorschlagende Fraktion | Vorgeschlagener Kandidat | Datum des Vorschlags |
CDU-Fraktion | Herr Michael Berkhahn | 06.06.2018 |
Fraktion FDP/Grüne | Herr Hinrich Schütt | 18.06.2018 |
Zum weiteren Verfahrensgang wird darauf hingewiesen, dass die Wahl dem Ministerium für Inneres und Europa M-V binnen einer Woche anzuzeigen ist. Das Innenministerium kann einer rechtswidrigen Wahl innerhalb von sechs Wochen nach Anzeige der Wahl widersprechen.
Der Vollständigkeit halber wird darauf aufmerksam gemacht, dass gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Bürgerschaftsmitglieder erhält (qualifizierte Mehrheit, vgl. § 40 Abs. 1 KV M-V).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die 1. Stellvertreterin / der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters erhält eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B3. | |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch: § 40 KV M-V | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,6 kB
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