Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2018/2713

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Hintergrund:

 

In der Sitzung der Bürgerschaft am 30.11.2017 kamen die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellungsbeschluss zur Umwandlung von gewerblichen Bauflächen, Fläche für Ver- und Entsorgung, Grünfläche und Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen großflächiger Einzelhandel, Wohnmobilpark und öffentlicher Parkplatz, Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Drewes Wäldchen" zur Abstimmung.

 

Unser Beschlussvorschlag dahingehend, dass bei der Erschließung und Überplanung des sog. HEVAG-Geländes ein Teil des Grundstücks zur Errichtung eines Funsportparksfür Jugendliche reserviert werden sollte, wurde zurückgezogen, nachdem Herr Senator Berkhahn zugesagt hatte, dass mit den vorgenannten Beschlüssen noch keine endgültige Entscheidung über die Gestaltung der Flächen getroffen würde, so dass der Vorschlag für eine Freizeitfläche im weiteren Verfahren noch abgewogen werden könne.

 

Nach den in der örtlichen Presse veröffentlichten Informationen scheinen die Planungen jedoch weitestgehend abgeschlossen zu sein; von einer Freizeitfläche war dort allerdings nichts zu lesen.

 

Fragen:

 

1. Wie ist der Stand der Überplanung des Geländes an der Schweriner Straße?

 

2. Welchen Überlegungen und Maßnahmen gibt es seitens der Verwaltung, eine akzeptable Freizeitfläche zu integrieren?

 

3. Ausgehend von dem geschilderten Verlauf der Bürgerschaftssitzung: Warum wird die Bürgerschaft nicht von dem derzeitigen Stand der Planungen unterrichtet und nicht mitgeteilt, wie mit dem diskutierten Vorschlag nun umgegangen wird?

 

 

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