Beschlussvorlage - VO/2018/2697
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13.2 Abt. Veranstaltungen und Theater
- Bearbeiter:
- Anja Hellwig
- Beteiligt:
- II Senator; 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 20.1 Abt. Kämmerei; I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Hellwig, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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05.06.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.06.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.06.2018
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Sachverhalt
Begründung:
Mit Beschluss der Bürgerschaft (VO/2017/2265) in der Sitzung vom 29. Juni 2017 trat am 1. Juli 2017 die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung) in Kraft.
Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und kommunale Betriebe vom 7. März 2017 angekündigt, wird die Marktordnung um den Standort Kagenmarkt ergänzt, sofern Interesse bei den Marktbeschickern besteht.
In der Zwischenzeit konnten mehrere Marktbeschicker akquiriert werden, die seit dem 18. Mai 2018 ihre Waren auf der neu gestalteten Fläche neben dem Markant-Markt anbieten. Der Wochenmarkt auf dem neuen Standort wird – wie der in Friedenshof - immer freitags in der Zeit von 08:00 bis 14:00 Uhr durchgeführt.
Da eine Kalkulation der Entgelte für den neuen Standort aufgrund fehlender Zahlen bzw. Erfahrungswerte zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, wird mit der hiesigen Änderung vorgeschlagen, auf dem Standort am Kagenmarkt analog zu den dezentralen Standorten in Wendorf und Friedenshof ein Entgelt in Höhe von 5,00 Euro je lfd. Frontmeter zu erheben.
Nach einem Jahr Laufzeit werden die vorhandenen Daten ausgewertet und bei Bedarf erfolgt eine Neukalkulation der Wochenmarktentgelte.
Die Änderungen der Marktordnung beziehen sich einzig auf die Erweiterung um den Kagenmarkt und können auch noch einmal der beigefügten Synopse entnommen werden.
Weiterhin wurde im o.g. Ausschuss eine Evaluierung der Marktordnung für dieses Jahr avisiert. Dementsprechend werden nachfolgend die Entwicklung der Erträge und die Veränderungen der Wochenmarktstände seit Inkrafttreten der Marktordnung dargestellt:
1. Finanzielle Auswirkungen:
Jahr | Marktplatz | Wendorf | Friedenshof | Summe |
2013 |
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| 91.350,00 € |
2014 |
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| 100.915,00 € |
2015 | 76.630,00 € | 13.865,00 € | 1.305,00 € | 91.800,00 € |
2016 | 71.730,00 € | 9.960,00 € | 1.150,00 € | 82.840,00 € |
2017 | 79.642,00 € | 8.783,00 € | 1.440,00 € | 89.865,00 € |
Im Vergleich zu 2016 sind die Erträge in der zweiten Jahreshälfte von 41.745,00 Euro auf 52.635,00 Euro in 2017 gestiegen, somit um 26,08 %. Wie sich die Erträge über ein gesamtes Jahr entwickeln, kann erst nach Ende dieses Jahres ausgewertet werden.
2. Veränderungen bei den Wochenmarktständen:
Wochenmarktstandort | Veränderungen seit Inkrafttreten der Marktordnung (01.07.2017) |
Marktplatz | • 2 Abgänge (1 x ohne Angabe des Grundes, 1 x aufgrund des Verbotes das Fahrzeug hinter dem Stand abzustellen) • 3 Standverkleinerungen aufgrund der neuen Marktordnung • mehrere Marktbeschicker nehmen an vorgezogenen Markttagen sowie bei schlechtem Wetter nicht am Markt teil |
Wendorf | • 3 Abgänge und 2 Standverkleinerungen aufgrund der neuen Marktordnung |
Friedenshof | • keine Veränderung |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57301.4411000/ THH 3 | Ertrag in Höhe von | 3.400,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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| |||
Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57301.4411000/ THH 3 | Einzahlung in Höhe von | 3.400,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57301.4411000/ THH 3 | Ertrag in Höhe von | 6.800,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57301.4411000/ THH 3 | Einzahlung in Höhe von | 6.800,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
883,2 kB
|
