Fraktionsantrag - VO/2018/2676

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. In den Monaten April bis einschließlich Oktober wird der Radverkehr in der Fußgängerzone in der Zeit zwischen 19.00 und 10.00 Uhr freigegeben. In den übrigen Monaten bleibt die Fußgängerzone weiterhin für den Radverkehr vollständig geöffnet.

 

2. Die Hansestadt Wismar beteiligt sich an der Radsam-Kampagne.

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Sachverhalt

Begründung:

Zu 1. )

Die Entscheidung über die teilweise oder vollständige Freigabe des Radverkehrs in einer Fußgängerzone oder deren Nicht-Öffnung erfordert immer eine Abwägung zwischen dem Wunsch der Fußgänger nach ungestörtem Bewegen und Erleben und dem der Fahrradfahrer nach komfortabler Erreichbarkeit der Innenstadt oder dahinterliegenden Zielen.

Werden Fußgängerzonen für den Radverkehr geöffnet, so steigt die Wahrscheinlichkeit von Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmern an. Auch wenn von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist, sind ernsthafte Zusammenstöße zwischen Fußgängern und Radfahrern mit Verletzungen jedoch selten, wie ein Blick in die Unfallstatistik zeigt. Die objektive Sicherheitist von daher also relativ hoch.

Entscheidender ist jedoch, dass sich viele Zu Fuß Gehende durch Radfahrer gefährdet fühlen. Radfahrer werden in der Regel durch ihr fehlendes Fahrgeräusch von Fußgängern spät wahrgenommen. Die Folge ist häufig ein Erschrecken der zu Fuß Gehenden und damit verbunden das Entstehen negativer Emotionen gegenüber Radfahrern . Man spricht hier auch von subjektiver Sicherheit. Besonders betroffen von einem geringen Gefühl der subjektiven Sicherheit sind ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung. Sie können zum einen weniger schnell auf bestimmte Situationen reagieren. Zum anderen unterliegen gerade sie einem besonders hohen Verletzungsrisiko. Hinzukommend können sich Verletzungen im Alter besonders dramatisch auswirken. Aber auch für Familien, insbesondere mit jüngeren Kindern, stellt die Freigabe für den Radverkehr eine Belastung in der Sorge um die Sicherheit der Kinder dar.

Bedürfnisse von zu Fuß Gehenden und Radfahrern    müssen daher gut gegeneinander abgewogen und die Bedingungen vor Ort genau geprüft werden. Dies ist durch mehrere Ausschusssitzungen der Bürgerschaftsmitglieder, auch unter Einbeziehung verschiedener Interessengruppen und der Polizei, sowie über die Ostseezeitung unter breiter Bürgerbeteiligung, geschehen. Es zeigte sich, dass ein erheblicher Teil, nahezu 50%, genau dieses subjektive Sicherheitsgefühl in der Fußgängerzone mit der gegenwärtigen vollständigen Freigabe des Radverkehrs vermissen.

  

Bei der Entscheidung über eine völlige oder teilweise Freigabe oder die eine Nicht-Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr ist die zeitliche Verteilung der Verkehrsströme und Nutzergruppen zu beachten.

  

In der touristisch stark frequentierten Fußgängerzone in Wismar kann in den touristischen Hochzeiten zwischen Ostern und Oktober von einer ganztägig hohen Besucherquote ausgegangen werden, die an Wochenend- und Feiertagen noch einmal zunimmt.

Die Radverkehrsströme folgen diesen Spitzenzeiten insbesondere dann, wenn die Radfahrer    ebenso wie die Fußgänger, Ziele innerhalb der Fußgängerzone aufsuchen.

Dient die Fußgängerzone auch der Durchfahrung, so sind insbesondere in den Morgenstunden durch Schul-und Berufsverkehr sowie nach Ladenschluss erhöhte Radfahrerzahlen zu erwarten. Hierbei treten meist höhere gefahrene Geschwindigkeiten auf auch auf Grund dessen, dass zu diesen Zeiten die Fußgängerzone in der Regel leer ist. Es entstehen bei diesem morgendlichen und abendlichen Durchgangsverkehr kaum Konflikte.

  

Nach einer Untersuchung der Stadt Kassel (siehe Anlage) hat die überwiegende Mehrheit der befragten Kommunen ihre innerstädtische Fußgängerzone für den Radverkehr geöffnet. Davon wiederum ist die beschränkte Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr die häufigste Form der Regelung. Sie wird derzeit als Kompromisslösung in der Abwägung der Bedürfnisse von Fuß- und Radverkehr allgemein akzeptiert und stellt die Standardlösung für die Öffnung von Fußgängerzonen in der Bundesrepublik dar.

 

Zu 2.)

Die Teilnahme an der Radsam-Kampagne (www.radsam-kampagne.de) ist kostenlos. Entsprechende Vorgaben für Flyer oder Plakate können kostenlos auf der Web-Seite der Kampagne heruntergeladen und auf die jeweilige Regelung, über die informiert oder für die geworben werden soll, angepasst werden. Die Bereitschaft von Anliegern der Fußgängerzone, Flyer auszulegen oder Plakate auszuhängen, wird sicher regen Zuspruch finden.

 

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Anlagen

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