Beschlussvorlage - VO/2018/2669
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltungssatzung Altstadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 60 BAUAMT; 60.1 Abt. Bauordnung; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Rohde, Christin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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14.05.2018
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Bereit
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die örtliche Bauvorschrift „Gestaltungssatzung Altstadt Wismar“ bestehend aus dem Satzungstext und dem Übersichtsplan (Anlage 1) als Satzung.
Sachverhalt
Begründung:
Mit dieser Vorlage soll der Bau- und Sanierungsausschuss über die geplante Änderung der „Gestaltungssatzung Altstadt Wismar“ in 1. Lesung informiert werden. Gleichzeitig wird die Herangehensweise der Bearbeitung erläutert sowie der Satzungsentwurf und die Begründung zur Satzung beigelegt.
I. Notwendigkeit der Änderung:
Nach 26 Jahren Gestaltungssatzung „Altstadt Wismar“ vom 18.06.1992 soll die Satzung an die an sie geknüpften Regularien zum „Schutz und zur künftigen Gestaltung des Stadtbildes der historischen Altstadt der Hansestadt Wismar … „ aktualisiert und weiterentwickelt werden. In mehr als 2 Jahrzehnten Stadtgestaltung und Stadtbildpflege haben sich neue Erkenntnisse und Entwicklungen ergeben, welche erheblichen Einfluss auf die zu überarbeitende Gestaltungssatzung haben. Insbesondere die Ausweisung als Denkmalbereich und darauffolgende Aufnahme der historischen Altstadt in die UNESCO-Liste des globalen kulturellen Erbes im Sommer 2002 machen eine komplexere Ausrichtung in den Regularien notwendig.
Die örtliche Bauvorschrift, dessen rechtliche Untersetzung sich aus § 86 Abs. 1 LBauO M-V ergibt, soll neben der Bewahrung des einmaligen und unverwechselbaren Bildes der Wismarer Altstadt auch den Anforderungen der zeitgemäßen Lebensqualität entsprechen. Weiterhin soll die neue Gestaltungssatzung künftig auch zur Unterstützung der Schutzziele des UNESCO Weltkulturerbes herangezogen werden.
Ferner ist es aufgrund des Urteils des Verwaltungsgericht Schwerin vom 22.04.2010 (Az. 2A 38/08), welches den Absatz 9 des § 6 der Gestaltungssatzung für funktionslos erklärt, erforderlich, Festsetzungen zu ändern.
Darüber hinaus ist es notwendig, Regelungen zu Werbeanlagen in die neue Gestaltungssatzung zu integrieren. Dieses ist bereits in Ortsgestaltungssatzungen zahlreicher historischer Altstädte gängige Praxis und wird auch für Wismar zur komplexen Betrachtung des äußeren Stadtbildes als notwendig erachtet.
Zudem muss sich zwingend aufgrund der zunehmenden Nutzung alternativer Energien und damit verbundener Konflikte mit dem Schutzstatus der Wismarer Altstadt auseinander gesetzt werden. So sind spezielle Regelungen für Solaranlagen enthalten, die entlehnt aus dem Schutzkonzept für das UNESCO – Welterbe Altstadt Wismar (Managementplan Altstadt) nunmehr auch in der örtlichen Bauvorschrift konkrete Berücksichtigung finden müssen.
II. Herangehensweise der Bearbeitung:
Der vorliegende Entwurf zur Überarbeitung der Gestaltungssatzung Altstadt Wismar basiert auf einer umfangreichen Analyse von Gestaltungssatzungen anderer historischer Altstädte sowie auf zahlreiche Erfahrungswerte aus der örtlichen Praxis zur Erhaltung und Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Wismarer Altstadt.
Da eine örtliche Bauvorschrift immer mit Einschränkungen verbunden ist - die jedoch zur Sicherung und Gewährleistung einer welterbegerechten Gestaltung des Stadtbildes notwendig sind - wird seitens des Bauamtes aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit beabsichtigt, neben den allgemeinen und notwendigen Satzungsbestandteilen zusätzliche Erläuterungen zu den getroffenen Festsetzungen als Information zur Satzung beizufügen.
Diese sollen als Bauherrenhilfe in Form von Begründungen zu getroffenen Festsetzungen fungieren. Des weiteren sollen Beispielzeichnungen oder bildhafte Darstellungen für zulässige und unzulässige Vorhaben Klarheit bringen, um die in der Satzung enthaltenen Regelungen insbesondere für die Bauherrn und Planer als auch für die Verwaltung zu erläutern. Bezugnehmend auf die die Satzung unterstützenden umfangreichen Erläuterungen wird erwartet, dass die in der Satzung enthaltenden Regelungen durch Aufnahme von Begründungen und schematischen Darstellungen weniger Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen werden.
Ein erster Entwurf der geänderten Gestaltungssatzung wurde dem Sachverständigenbeirat bereits in seiner Sitzung am 25.09.2017 vorgestellt. Des weiteren ist am 02.11.2018 eine Ämterbeteiligung zur geplanten Satzungsänderung erfolgt.
Beteiligt wurden:
10.4 – Abt. Organisation und EDV
10.5 - Abt. Recht und Vergabe
13 – Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur
32.1 – Abt. Verkehr – Bußgeldstelle
60 – Widerspruchstelle
60.1 – Abt. Bauordnung
60.2 - Abt. Planung
Eine Abwägung der mitgeteilten Anregungen und Einwände des Sachverständigenbeirates sowie der beteiligten Fachbehörden ist erfolgt. Das Ergebnis wurde im nunmehr vorliegenden Entwurf berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde auch eine Beteiligung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege vorgenommen. Ein fachlicher Austausch ist jedoch bis Dato ausgeblieben.
III. Inhalte des Satzungsentwurfs sowie fachliche Einbeziehung des Ausschusses:
Als Anlagen liegen dieser Vorlage die Entwürfe
– zum Satzungstext nebst Übersichtsplan (Anlage 1)
– Erläuterungen zum Satzungstext, bildhafte Darstellungen sowie begriffliche Erläuterungen (Anlagen 2-4)
– die Synopse (rechtskräftige Gestaltungssatzung – geplante Satzungsänderung) und
– die Abwägung zu den beigebrachten fachlichen Stellungnahmen zur Satzungsänderung
bei.
Diesen Unterlagen können Sie entnehmen, dass ein umfänglicher Bearbeitungsprozess statt gefunden hat, welcher zum vorliegenden Entwurf geführt hat.
Nunmehr möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich mit den Unterlagen zur geplanten Satzungsänderung vertraut zu machen. Gerne können Sie diese Informationen in Ihren Fraktionen besprechen und auftretende Fragen schriftlich an das Bauamt richten. Diese Fragen werden Ihnen in einer künftigen Ausschusssitzung im Rahmen der 2. Lesung beantwortet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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129,4 kB
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4
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(wie Dokument)
|
9,6 MB
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