Beschlussvorlage - VO/2018/2582

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kostenbeitrag, zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in

§ 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der  Grenzbetragsverordnung herangezogen werden, wird auf 30,68 Euro je Schülerin und Schüler ab dem Schuljahr 2018/2019 festgelegt. Der Beitrag wird einmal jährlich als Pauschale erhoben.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen besteht nach § 54 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern Lehrmittelfreiheit. Lediglich für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden oder bei ihnen verbleiben, können gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern Kostenbeiträge erhoben werden, höchstens jedoch in Höhe von 30,68 Euro pro Schuljahr (§ 69 Nr. 2 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Grenzbetragsverordnung vom 11. Juli 1996 - Mitt.-bl. M-V 8/1996 S. 390 zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Grenzbetragsverordnung vom 3. Juli 1997 Mitt.bl. M-V, Nr. 7/1997 S. 504 -).

 

In allen Wismarer Schulen übersteigen die Ausgaben für Lehr- und Unterrichtsmittel nach Schulgesetz, § 54 Abs. 3 Satz 2 den nach Grenzbetragsverordnung § 1 festgelegten Höchstbeitrag (siehe Anlage).

Bisher wurden die erhobenen Beiträge aufwendig pro Schülerin und Schüler ermittelt. Dabei wurden in den letzten Jahren nur die Kosten für Arbeitshefte berücksichtigt. Auf Grund der Überschreitung des festgesetzten Höchstkostenbeitrages in allen Wismarer Schulen kann die aufwendige Kostenermittlung je Schüler entfallen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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