Beschlussvorlage - VO/2018/2582
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Kostenbeiträge zur Heranziehung der Personensorgeberechtigten zur
Kostenbeteiligung an der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln ab Schuljahr 2018/2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.6 Abt. Schule, Sport und Förderangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Peter Fröhlich
- Beteiligt:
- III Senatorin; 20.1 Abt. Kämmerei; I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Fröhlich, Peter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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07.05.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.05.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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31.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kostenbeitrag, zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in
§ 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Grenzbetragsverordnung herangezogen werden, wird auf 30,68 Euro je Schülerin und Schüler ab dem Schuljahr 2018/2019 festgelegt. Der Beitrag wird einmal jährlich als Pauschale erhoben.
Sachverhalt
Begründung:
Für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen besteht nach § 54 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern Lehrmittelfreiheit. Lediglich für Gegenstände und Materialien, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet und danach von den Schülerinnen und Schülern verbraucht werden oder bei ihnen verbleiben, können gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern Kostenbeiträge erhoben werden, höchstens jedoch in Höhe von 30,68 Euro pro Schuljahr (§ 69 Nr. 2 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Grenzbetragsverordnung vom 11. Juli 1996 - Mitt.-bl. M-V 8/1996 S. 390 – zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Grenzbetragsverordnung vom 3. Juli 1997 – Mitt.bl. M-V, Nr. 7/1997 S. 504 -).
In allen Wismarer Schulen übersteigen die Ausgaben für Lehr- und Unterrichtsmittel nach Schulgesetz, § 54 Abs. 3 Satz 2 den nach Grenzbetragsverordnung § 1 festgelegten Höchstbeitrag (siehe Anlage).
Bisher wurden die erhobenen Beiträge aufwendig pro Schülerin und Schüler ermittelt. Dabei wurden in den letzten Jahren nur die Kosten für Arbeitshefte berücksichtigt. Auf Grund der Überschreitung des festgesetzten Höchstkostenbeitrages in allen Wismarer Schulen kann die aufwendige Kostenermittlung je Schüler entfallen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,4 kB
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