Beschlussvorlage - VO/2018/2645
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.4 Abt. Gewerbe
- Bearbeiter:
- Sophie Tarras
- Beteiligt:
- 32 ORDNUNGSAMT; I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.04.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, dass die in der Anlage 1 aufgeführten Bewerber/innen in die Vorschlagsliste der Erwachsenen-Hauptschöffen und Erwachsenen-Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar und für die Strafkammern des Landgerichts Schwerin für die Schöffenwahl 2018 (Amtsperiode 2019 – 2023) aufgenommen werden.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf.
Die Zahl der benötigten Haupt- und Hilfsschöffen und die Verteilung auf die Gemeinden wird vom Präsidenten des Landgerichts festgelegt (§ 36 Abs. 4 Satz 2, § 43 GVG). In die Vorschlagsliste der Hansestadt Wismar sind mindestens 67 Personen aufzunehmen.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 1 GVG).
Die Aufstellung der Vorschlagsliste ist gem. der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 7. Juli 2017 (Amtsbl. M-V 2017, S. 502) bis zum 1. Mai 2018 abzuschließen
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch: § 36 GVG |
