Beschlussvorlage - VO/2018/2615
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Schuleinzugsbereiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.6 Abt. Schule, Sport und Förderangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Peter Fröhlich
- Beteiligt:
- 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN; II Senator; I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Fröhlich, Peter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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09.04.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.04.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Für die Grundschulen der Hansestadt Wismar werden folgende Einzugsbereiche festgelegt:
Seeblick-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Gartenstadt
Fritz-Reuter-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Redentin
Grundschule am
Friedenshof: Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Müggenburg
Neue Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Hoben
Rudolf-Tarnow-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Ostseeblick
2. Für die Regionalen Schulen der Hansestadt Wismar werden folgende Einzugsbereiche festgelegt:
Ostsee-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Müggenburg
Bertolt-Brecht-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Hoben
Sachverhalt
Begründung:
In Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses zur Errichtung einer neuen Grundschule hat der Landkreis Nordwestmecklenburg die 1. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes im Planungszeitraum 2015/2016 bis 2019/2020 erstellt und zur Genehmigung im Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur eingereicht. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die 1. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Kreises Nordwestmecklenburg nunmehr mit Auflagen genehmigt. Danach ist durch den Landkreis bis zum 31.05.2018 eine Neufestlegung der Einzugsbereiche der Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar vorzunehmen. Nach Schulentwicklungsplanungsverordnung ist die Festlegung der Schuleinzugsbereiche Bestandteil der Schulentwicklungsplanung des Landkreises. Bisher ist das Gebiet der Hansestadt Wismar der Einzugsbereich aller Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar. Das Schulgesetz § 46 Abs. 2 wurde 2016 bezüglich einer Neuregelung zur Festlegung der Einzugsbereiche geändert:
„Der Einzugsbereich einer Schule ist grundsätzlich das Gebiet des Schulträgers. Die Landkreise und die kreisfreien Städte müssen abweichend von Satz 1 für die allgemein bildenden Schulen auf ihrem Gebiet Einzugsbereiche festlegen.“ Die großen kreisangehörigen Städte haben gegen diese Regelung gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag interveniert, da sie praxisfern ist. Insofern wurde die Gesetzesänderung im Einvernehmen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg bisher nicht umgesetzt. Der Antrag auf Errichtung einer neuen Grundschule in der Hansestadt Wismar durch die oberste Schulbehörde wurde bisher nicht genehmigt. Mit dem hier vorgelegten Beschlussvorschlag wird nun dem Druck des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachgegeben, um die Genehmigung zur Errichtung der neuen Grundschule auf Grund der Auflage im vorliegenden Bescheid nicht zu gefährden. Die vorgeschlagenen neuen Einzugsbereiche für die Wismarer Schulen trennen jeweils nur kleine Bereiche des Stadtgebietes ab. Die bisherige Praxis bleibt so weitestgehend erhalten und der Wortlaut des Schulgesetzes § 46 Abs. 2 wird umgesetzt.
Auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses soll dem Landkreis vorgeschlagen werden, die Schuleinzugsbereichssatzung entsprechend zu ändern.
Die Auflage aus der Genehmigung der 1. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg ist dann erfüllt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
