Fraktionsantrag - VO/2018/2619

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie eine Ausnahmegenehmigung für Zuckerrübentransporte gemäß Schreiben der Landwirtschaftsbetriebe Erdbeerhof Glantz, GutsverwaltungGroß Walmstorf, Hünemörder GbR, Landwirtschaftsbetrieb Holger Klingenbergund des Landwirtschaftsbetriebes Klützer Winkel E.G.(siehe Anlage) erteilt werden kann.

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Sachverhalt

Begründung:

Anfang März erreichte die Fraktionen ein Schreiben von Landwirtschaftsbetrieben aus dem Wismarer Umland. Darin werden die Mitglieder der Bürgerschaft gebeten, die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Zuckerrübentransporte am Alten Hafen entlang, durch die Stadt Wismar zum Holzhafen aus Richtung Gägelow kommend, zu unterstützen.

Es wird weiterhin geschildert, warum eine Ausnahmegenehmigung für die genannte Durchfahrt benötigt wird. Dies hat vor allem einen finanziellen Hintergrund. Bei einer Ablehnung dieser Ausnahmegenehmigung müssten die Landwirtschaftsbetriebe durch die zusätzliche Transportstrecke mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand rechnen, sodass sich das Angebot einer schweizerischen Firma zur Abnahme der Zuckerrüben nicht mehr rentieren würde.

Unsere Fraktion unterstützt daher grundsätzlich die oben benannte Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, um die aktuell nicht einfache Situation der Landwirte (z.B. durch stetig sinkende Milchpreise) nicht noch weiter zu erschweren. Durch den Anbau von Zuckerrüben wird zudem die Fruchtfolge auf den Feldern sichergestellt. Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sollte die zusätzliche Verkehrsbelastung jedoch möglichst gering gehalten werden. Gerade am frühen Morgen und zum Feierabendverkehr sind die Wismarer Hauptverkehrsstraßen an ihrer Belastungsgrenze oder zum Teil darüber. Es sollte daher angestrebt werden, eine mögliche Ausnahmegenehmigung auf die Abend- und Nachtstunden zu beschränken.

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Anlagen

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