Beschlussvorlage - VO/2017/2376-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt als Zusatz zur Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar die Einführung einer Jahreskarte für das Museum zu einem Preis von 23 Euro, ermäßigt 15 Euro. Die beschlossene Evaluierung der Gebührenordnung nach einem Jahr erfolgt unverändert.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Im Zuge der Übergabe des Baumhauses im Alten Hafen an die maritimen Vereine wurde in der Verwaltung und in Ausschüssen der Bürgerschaft besprochen, dass die bisher im Baumhaus gezeigten Kunstausstellungen auch weiter statt finden sollen. Nach Prüfung verschiedener Räume, wurde entschieden, die Ausstellungen künftig auf den Flächen für Sonderausstellungen im neu eröffneten Schabbel, dem Museum für Stadtgeschichte der Hansestadt Wismar zu präsentieren. Bei der Gestaltung der Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum wurde dies mit berücksichtigt.

Nach Fertigstellung und Übergabe des Museumsgebäude wurde durch fachkundige Stellen festgestellt, dass der Raum für die Ausstellungen im Kellergeschoss (noch) eine Luftfeuchtigkeit aufweist, die das Einbringen von Kunstgegenständen je nach deren Beschaffenheit nicht erlaubt. Die Gefahr der Beschädigung wäre zu hoch. Mögliche Schäden müssten durch die Hansestadt Wismar ausgeglichen werden.

Aus diesem Grund musste kurzfristig eine alternative Lösung gesucht werden. Sie fand sich in der Nutzung der Flächen für Sonderausstellungen im Dachgeschoss des Museums. Dieser Raum ist von seiner Größe und Beschaffenheit gut geeignet. Allerdings können Entgelte für den Eintritt hier mangels eigenem Zugang nicht, bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand gesondert vom Rest des Museums abgerechnet werden. Da die Ausstellungen aber vorrangig von kunstinteressierten Bürgern und Bürgerinnen aus Wismar und der Region besucht werden, die erfahrungsgemäß mehrmals im Jahr kommen, um alle oder zumindest mehrere Ausstellungen zu besichtigen, we ein Entgelt von 8,00 Euro unangemessen und wde vom Besuch der Kunstausstellungen, die am alten Standort im Baumhaus kostenfrei waren, abhalten.

Die Verwaltung der Hansestadt Wismar schlägt deshalb die Ergänzung der beschlossenen Entgeltordnung um eine Jahreskarte vor, die den Besuch der Kunstausstellungen, und eventuell anderer Sonderausstellungen am selben Ort, ermöglicht.

Der Höhe des Entgelts ergibt sich dabei aus den  bisher beschlossenen Entgelten, wobei für die Berechnung fünf geplante Kunstausstellungen pro Jahr zu Grunde gelegt wurden.

 

5 Kunstausstellungen  á 3,00 Euro              15,00 Euro

+ 1 Eintritt Schabbel              8,00 Euro

=Jahreskarte für Kunstausstellungen              23,00 Euro

 

Für ermäßigte Entgelte gilt entsprechend

5 Kunstausstellungen á 2,00 Euro              10,00 Euro

+ 1 Eintritt Schabbel              5,00 Euro

=Jahreskarte für Kunstausstellungen              15,00 Euro

 

Die Jahreskarte gilt personenbezogen und jeweils ein Jahr ab Kaufdatum.

Dem Umstand, dass man sich mit einer solchen Jahreskarte im gesamten Museum bewegen kann, wurde durch die Einberechnung von einem Eintritt für das Schabbel Rechnung getragen. Für die Einnahmesituation  des Schabbels halten wir die Einführung der Jahreskarte deshalb für unschädlich, weil nicht damit gerechnet werden kann, dass Wismarer Bürger und Bürgerinnen das Museum mehrmals im Jahr zum vollen Entgelt besichtigen. Im Gegenteil hoffen wir auf einen positiven Effekt, durch Wismarer, die im Besitz einer solchen Jahreskarte sind und dadurch umso lieber ihren Gästen das Stadtgeschichtliche Museum vorführen werden.

 

 

Die Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar vom 08.12.2017 ändert sich in § 6 Höhe der Entgelte wie folgt:

 

 

Entgelttatbestand

Entgelthöhe Vollzahler

Entgelthöhe ermäßigt

1.

Eintritt in alle Ausstellungsräume des Museums

8,00

5,00

 

Kinder bis 14 Jahren in Begleitung Erwachsener

frei

-

 

Eintritt in die Ausstellung im KG

3,00

2,00

 

Jahreskarte in alle Ausstellungsräume des Museums

23,00

15,00

 

 

 

 

2.-7.

unverändert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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