Beschlussvorlage - VO/2017/2376-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusatz zur Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13.2 Abt. Veranstaltungen und Theater
- Bearbeiter:
- Theresa Eberlein
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 13.4 Museum / Altstadtausstellung; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Eberlein, Theresa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.03.2018
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19.03.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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19.03.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt als Zusatz zur Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar die Einführung einer Jahreskarte für das Museum zu einem Preis von 23 Euro, ermäßigt 15 Euro. Die beschlossene Evaluierung der Gebührenordnung nach einem Jahr erfolgt unverändert.
Sachverhalt
Begründung:
Im Zuge der Übergabe des Baumhauses im Alten Hafen an die maritimen Vereine wurde in der Verwaltung und in Ausschüssen der Bürgerschaft besprochen, dass die bisher im Baumhaus gezeigten Kunstausstellungen auch weiter statt finden sollen. Nach Prüfung verschiedener Räume, wurde entschieden, die Ausstellungen künftig auf den Flächen für Sonderausstellungen im neu eröffneten Schabbel, dem Museum für Stadtgeschichte der Hansestadt Wismar zu präsentieren. Bei der Gestaltung der Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum wurde dies mit berücksichtigt.
Nach Fertigstellung und Übergabe des Museumsgebäude wurde durch fachkundige Stellen festgestellt, dass der Raum für die Ausstellungen im Kellergeschoss (noch) eine Luftfeuchtigkeit aufweist, die das Einbringen von Kunstgegenständen je nach deren Beschaffenheit nicht erlaubt. Die Gefahr der Beschädigung wäre zu hoch. Mögliche Schäden müssten durch die Hansestadt Wismar ausgeglichen werden.
Aus diesem Grund musste kurzfristig eine alternative Lösung gesucht werden. Sie fand sich in der Nutzung der Flächen für Sonderausstellungen im Dachgeschoss des Museums. Dieser Raum ist von seiner Größe und Beschaffenheit gut geeignet. Allerdings können Entgelte für den Eintritt hier mangels eigenem Zugang nicht, bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand gesondert vom Rest des Museums abgerechnet werden. Da die Ausstellungen aber vorrangig von kunstinteressierten Bürgern und Bürgerinnen aus Wismar und der Region besucht werden, die erfahrungsgemäß mehrmals im Jahr kommen, um alle oder zumindest mehrere Ausstellungen zu besichtigen, w舐e ein Entgelt von 8,00 Euro unangemessen und w�de vom Besuch der Kunstausstellungen, die am alten Standort im Baumhaus kostenfrei waren, abhalten.
Die Verwaltung der Hansestadt Wismar schlägt deshalb die Ergänzung der beschlossenen Entgeltordnung um eine Jahreskarte vor, die den Besuch der Kunstausstellungen, und eventuell anderer Sonderausstellungen am selben Ort, ermöglicht.
Der Höhe des Entgelts ergibt sich dabei aus den bisher beschlossenen Entgelten, wobei für die Berechnung fünf geplante Kunstausstellungen pro Jahr zu Grunde gelegt wurden.
5 Kunstausstellungen á 3,00 Euro 15,00 Euro
+ 1 Eintritt Schabbel 8,00 Euro
=Jahreskarte für Kunstausstellungen 23,00 Euro
Für ermäßigte Entgelte gilt entsprechend
5 Kunstausstellungen á 2,00 Euro 10,00 Euro
+ 1 Eintritt Schabbel 5,00 Euro
=Jahreskarte für Kunstausstellungen 15,00 Euro
Die Jahreskarte gilt personenbezogen und jeweils ein Jahr ab Kaufdatum.
Dem Umstand, dass man sich mit einer solchen Jahreskarte im gesamten Museum bewegen kann, wurde durch die Einberechnung von einem Eintritt für das Schabbel Rechnung getragen. Für die Einnahmesituation des Schabbels halten wir die Einführung der Jahreskarte deshalb für unschädlich, weil nicht damit gerechnet werden kann, dass Wismarer Bürger und Bürgerinnen das Museum mehrmals im Jahr zum vollen Entgelt besichtigen. Im Gegenteil hoffen wir auf einen positiven Effekt, durch Wismarer, die im Besitz einer solchen Jahreskarte sind und dadurch umso lieber ihren Gästen das Stadtgeschichtliche Museum vorführen werden.
Die Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar vom 08.12.2017 ändert sich in § 6 Höhe der Entgelte wie folgt:
| Entgelttatbestand | Entgelthöhe Vollzahler | Entgelthöhe ermäßigt |
1. | Eintritt in alle Ausstellungsräume des Museums | 8,00 € | 5,00 € |
| Kinder bis 14 Jahren in Begleitung Erwachsener | frei | - |
| Eintritt in die Ausstellung im KG | 3,00 € | 2,00 € |
| Jahreskarte in alle Ausstellungsräume des Museums | 23,00 € | 15,00 € |
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2.-7. | unverändert |
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
