Beschlussvorlage - VO/2018/2561-01
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar in der Fassung vom 23.02.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Cathleen Wellmann
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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15.02.2018
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Sachverhalt
Begründung:
Die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung wird aus folgenden Gründen erforderlich:
- Inbetriebnahme des Parkhauses Altstadt-Hafen
- Wegfall des Parkplatzes Altstadt/ Bahnhof/ZOB P3
zu 1.:
Das Parkhaus Altstadt-Hafen wird voraussichtlich im April 2018 eröffnet. Um Entgelte für Wechselparker und Dauerparker erheben zu können, ist es erforderlich, hierfür eine Tarifierung festzulegen.
Zur Deckung der Kosten des Parkhauses werden für Wechselparker folgende Tarife (identisch mit den bestehenden Tarifen für die Tiefgarage in der Papenstraße) vorgeschlagen:
•Tagestarif (07:00 -19:00 Uhr) je angefangene Stunde 1,50 €,
•Tageshöchstbetrag 10,00 €,
•Nachttarif (19:01 - 06:59) pauschal 2,00 €,
•(Mehr-)Tagesparker 12,00 € je 24h.
Darüber hinaus ist vorgesehen, Stellplätze an Dauerparker zu vermieten. Es ist beabsichtigt, drei unterschiedliche Mietvertragsvarianten anzubieten:
•Mit dem Dauermietvertrag für 120,00 € monatlich erhält der Mieter einen fest zugewiesenen Stellplatz, der auch während der Abwesenheit für ihn reserviert bleibt. Diese Vertragsvariante wird nur in begründeten Ausnahmefällen an die Investoren der Hafenhalbinsel vergeben.
•Der Einstellvertrag für 100,00 € monatlich ermöglicht dem Mieter die Nutzung der freien Stellplätze im Parkhaus. Während der Abwesenheit des Mieters kann der Stellplatz von anderen genutzt werden, d.h. keine Reservierung bei dieser Variante. Begrenzung auf 100 Stellplätze im I. Bauabschnitt des Parkhauses.
•Der Nacht-Vertrag für 50,00 € monatlich gibt. z.B. Anwohnern die Möglichkeit täglich von 17:00 - 09:00 Uhr das Parkhaus zu nutzen. Von der Konstellation her handelt es sich bei diesem Vertrag um einen Einstellvertrag, d.h. kein fest zugeordneter Stellplatz.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen ist als Anlage 2 eine Synopse beigefügt.
zu 2.:
Der Parkplatz wird aufgrund der anderweitig benötigten Fläche im Zusammenhang mit dem Bau der Bahnunterführung Poeler Straße aufgegeben. Das Mietverhältnis mit der Seehafen Wismar GmbH endet zum 28.02.2018.
In der Eigenbetriebsausschusssitzung am 06.02.2018 wurde darüber hinaus weiteren Änderungen zugestimmt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Ordnung zukünftig als „Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkierungsanlagen in der Hansestadt Wismar“ zu bezeichnen. Darüber hinaus ist aufgrund rechtlicher Hinweise die Entstehung der Entgeltpflicht neu geregelt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Keine direkten Auswirkungen auf den Stadthaushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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407,6 kB
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2
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öffentlich
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270,8 kB
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