Beschlussvorlage - VO/2018/2561-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar in der Fassung vom 23.02.2017.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung wird aus folgenden Gründen erforderlich:

 

  1. Inbetriebnahme des Parkhauses Altstadt-Hafen
  2. Wegfall des Parkplatzes Altstadt/ Bahnhof/ZOB P3

 

zu 1.:

Das Parkhaus Altstadt-Hafen wird voraussichtlich im April 2018 eröffnet. Um Entgelte für Wechselparker und Dauerparker erheben zu können, ist es erforderlich, hierfür eine Tarifierung festzulegen.

Zur Deckung der Kosten des Parkhauses werden für Wechselparker folgende Tarife (identisch mit den bestehenden Tarifen für die Tiefgarage in der Papenstraße) vorgeschlagen:

 

Tagestarif (07:00 -19:00 Uhr) je angefangene Stunde 1,50 €,

Tageshöchstbetrag 10,00 €,

Nachttarif (19:01 - 06:59) pauschal 2,00 €,

(Mehr-)Tagesparker 12,00 € je 24h.

 

Darüber hinaus ist vorgesehen, Stellplätze an Dauerparker zu vermieten. Es ist beabsichtigt, drei unterschiedliche Mietvertragsvarianten anzubieten:

 

Mit dem Dauermietvertrag für 120,00 € monatlich erhält der Mieter einen fest               zugewiesenen Stellplatz, der auch während der Abwesenheit für ihn reserviert                             bleibt. Diese Vertragsvariante wird nur in begründeten Ausnahmefällen an die                             Investoren der Hafenhalbinsel vergeben.

 

Der Einstellvertrag für 100,00 € monatlich ermöglicht dem Mieter die Nutzung               der freien Stellplätze im Parkhaus. Während der Abwesenheit des Mieters kann                             der Stellplatz von anderen genutzt werden, d.h. keine Reservierung bei dieser                             Variante. Begrenzung auf 100 Stellplätze im I. Bauabschnitt des Parkhauses.

 

Der Nacht-Vertrag für 50,00 € monatlich gibt. z.B. Anwohnern die Möglichkeit               täglich von 17:00 - 09:00 Uhr das Parkhaus zu nutzen. Von der Konstellation her                             handelt es sich bei diesem Vertrag um einen Einstellvertrag, d.h. kein fest                                           zugeordneter Stellplatz.

 

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen ist als Anlage 2 eine Synopse beigefügt.

 

zu 2.:

Der Parkplatz wird aufgrund der anderweitig benötigten Fläche im Zusammenhang mit dem Bau der Bahnunterführung Poeler Straße aufgegeben. Das Mietverhältnis mit der Seehafen Wismar GmbH endet zum 28.02.2018.

 

In der Eigenbetriebsausschusssitzung am 06.02.2018 wurde darüber hinaus weiteren Änderungen zugestimmt.

Die Verwaltung schlägt vor, die Ordnung zukünftig als „Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkierungsanlagen in der Hansestadt Wismar“ zu bezeichnen. Darüber hinaus ist aufgrund rechtlicher Hinweise die Entstehung der Entgeltpflicht neu geregelt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine direkten Auswirkungen auf den Stadthaushalt

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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