Fraktionsantrag - VO/2018/2579
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbeziehung der Bürgerschaft bei der Gestaltung der Freizeitfläche am Alten Hafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Interfraktionell
- Bearbeiter:
- Fraktionen Interfraktionell
- Verantwortlich:
- FÜR-WISMAR-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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15.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beschließt, dass sie in die Planung der Freizeit- und Aufenthaltsfläche am Alten Hafen in jeder Phase einzubeziehen ist und behält sich die endgültige Beschlussfassung über die Gestaltung und deren Kosten vor.
2. Die Bürgerschaft ist wie im BA/2016/1912-01 vom 22.08.2016 auf eine Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE zur Eventfläche am Alten Hafen angekündigt, rechtzeitig über die Einwerbung von Fördermitteln und den Anteil der Hansestadt Wismar zu informieren.
3. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Bürgerschaft umgehend zu informieren wann die im BA/2016/1912-01 vom 22.08.2016 angekündigten Schritte erfolgen, insbesondere
- die Auslegung der Entwurfsplanung für die Eventfläche im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Veröffentlichung im Internet,
-die Bekanntgabe der Auslegung im Stadtanzeiger
-die Einladung der Öffentlichkeit im Rahmen der Entwurfsplanung zu einem Planungsworkshop und zur Diskussion der Planung.
4. Die Bürgerschaft entschließt sich zu einer Diskussion mit dem UNESCO-Welterbe-Beirat über die Ausgestaltung der Eventfläche unter anderem hinsichtlich der Bepflanzung und Begrünung.
Sachverhalt
Begründung:
In der Sitzung des Sachverständigenbeirats im Januar 2018 wurde das Projekt „Platzgestaltung Alter Hafen“ vorgestellt. Der Sachverständigenbeirat kritisierte, dass zu viel Grün vorgesehen ist. Dies wird in der Öffentlichkeit und von uns anders gesehen. Nach ausführlicher Diskussion sollte das Problem der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt werde.
Damit wollen wir deutlich machen, dass die Bürgerschaft und nicht der Sachverständigenbeitrat letztendlich entscheiden.
