Beschlussvorlage - VO/2017/2525

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Erschließungsmaßnahme „Um-und Ausbau der Verkehrsanlagen St. Marienkirchhof 5.BA“ ist mit Städtebaufördermittel als Zuschuss in Höhe von 297.916,02 € zu fördern.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Hansestadt Wismar plant die Sanierung und Umgestaltung der Verkehrsanlagen um das historische Gelände des Marienkirchplatzes mit dem Marienkirchturm.

Insgesamt gibt es um den St. Marienkirchhof 5 Bauabschnitte, wobei die Bauabschnitte 1 4 in den vergangenen Jahren bereits realisiert wurden.

Im 5. Bauabschnitt plant die Hansestadt Wismar die grundhafte Erneuerung und Umgestaltung der vorhandenen Verkehrsanlagen einschl. der Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung der Straßen St. Marienkichhof (Vervollständigung im Nordostbereich zwischen der Sargmacherstraße und der Johannisstraße) sowie der beiden Straßenanbindungen Johannisstraße und Schüttingstraße, die dem nordöstlichen Gesamtkomplex um den Marienkirchplatz zugerechnet werden.

 

Die Straßen St. Marienkirchhof, Johannisstraße und Schüttingstraße gehören zum Altstadtkern der Hansestadt Wismar. Sie sind Bestandteil des Bauensembles der Hansestadt Wismar, welches in das UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen wurde.

 

Die Verkehrsführung wird wie im Bestand beibehalten, Anlagen des ruhenden Verkehrs sind nicht vorgesehen. Die Ausbaubreiten der Fahrbahnen und weitgehend auch der Nebenanlagen sind durch die bestehende enge Bebauung  und die Ausbaubreiten an den Bauenden der bereits hergestellten Bauabschnitte definiert.

 

Die Materialauswahl und Straßenraumaufteilung fand in Anlehnung an den Straßenatlas der Hansestadt Wismar statt. Die Fahrbahnen St.Marienkirchhof, Johannisstraße und Schüttingstraße werden in ungebundener Pflasterbauweise unter Verwendung von Granitgroßpflaster und durch Rixdorfer Granitborde mit unterschiedlichen Ansichtshöhen eingefasst. Die Gehwege werden in Bockhorner Klinkerpflaster in unterschiedlichen Ausbaubreiten befestigt. Im Bereich der Hausvorfelder wird Mosaikpflaster eingebaut.Im Zuge der Neugestaltung ist im 5.BA entsprechend der Verkehrssicherungspflicht die  Straßenbeleuchtungsanlage neu zu errichten bzw. zu ergänzen.Dabei kommen Wandarmleuchten vom Typ A 85-1 Fa. Hahn (sog. Schinkelleuchte mit LED) zum Einsatz.

 

Im Planungsbereich werden vom EVB Leitungen für Schmutz- und Regenwasser neu verlegt. Des Weiteren ist die Errichtung einer unterirdischen Wertstoffcontaineranlage vorgesehen.

 

Die Umsetzung der Maßnahme ist in 2018 geplant.

 

Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme betragen 623.418,85 , wobei auf den Straßenbau 418.522,57 und die Erneuerung der Schmutz- und Regenentwässerung/ Errichtung des unterirdischen Wertstoffcontainerstandortes 204.896,28 entfallen.

Von den Gesamtkosten können unter Berücksichtigung der Förderobergrenzen vorbehaltlich der Bewilligung durch das Landesförderinstitut insgesamt 297.916,02 als förderfähig anerkannt werden. Die förderfähigen Kosten teilen sich anteilig auf die Verkehrsanlagen  in Höhe von 214.654,87 und auf den EVB in Höhe von 83.261,15 auf.

 

Sollte sich bei der Schlussrechnung herausstellen, dass die der Beihilfe zugrunde liegenden Kosten nicht erreicht werden, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr (2018)

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.6814800/08

Einzahlung in Höhe von

214.654,87

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.7852200/08

Auszahlung in Höhe von

418.522,57

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

x

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.7854200/08

(Maßn.-Nr. 5410112131 Bahnhofsbereich)

Auszahlung in Höhe von

83.867,67

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Die Maßnahme "St. Marienkirchhof 5. BA" ist im Haushalt 2018/2019 wie folgt dargestellt:

 

Einzahlungen:280.000 EUR

Auszahlungen:400.000 EUR

Saldo:120.000 EUR (Eigenmittelanteil)

 

Wie oben dargestellt, werden Einzahlungen aller Voraussicht nach lediglich in Höhe von 214.654,87 EUR vereinnahmt werden können. Darüber hinaus beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung auf 418.522,57 EUR und damit auf 18.522,57 EUR mehr als geplant. Der um rund 84.000 EUR höhere Eigenmittelanteil kann durch die Maßnahme "Bahnhofsbereich" abgedeckt werden, da vorliegende Fördermittelbescheide (EFRE und Metropolregion) höher ausfallen als angenommen.

 

Die Einzahlungen, Auszahlungen sowie die finanzielle Deckung für die Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserleitung und die Errichtung der unterirdischen Wertstoffcontaineranlage sind im Haushalt des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes für das Jahr 2018 eingestellt.

 

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

X

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

X

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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