Beschlussvorlage - VO/2017/2501-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Vertrages mit dem Zweckverband Wismar zur Übernahme von Abwasser aus dem Verbandsgebiet. Gleichzeitig wird der Beschluss vom 14.12.2017 zur Vorlage Nr. VO/2017/2501 aufgehoben.

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Sachverhalt

Bereits in der Dezembersitzung 2017 stimmte die Bürgerschaft dem o.g. Beschlussvorschlag in nichtöffentlicher Sitzung zu. Auch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes stimmte dem Vertrag in nichtöffentlicher Sitzung zu. Der Vertrag wurde nach Beschlussfassung der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt, die aufgrund des Beschlusses im nichtöffentlichen Teil die Rechtswidrigkeit annimmt. Sie regt an, die Vorlage nochmals in öffentlicher Sitzung beschließen zu lassen. Aus diesem Grund wird die Vorlage inhaltsgleich nochmals eingereicht. Auch der Zweckverband prüft derzeit, ob eine erneute Beschlussfassung notwendig ist.

 

Begründung:

 

Die mit dem Zweckverband Wismar bestehenden drei Abwasserübernahmeverträge für die Gebiete Gägelow/Proseken, Zierow und Rothentor enden nach 20-jähriger Laufzeit am 31.12.2017.

 

Die Abwassermengen aus den o.g. Gebietsteilen betragen etwa 10 % der auf der Kläranlage zu reinigenden Gesamtabwassermenge und können auch weiterhin ohne Beeinträchtigung der Kläranlagenleistung mit behandelt werden, sodass beabsichtigt ist, mit dem Zweckverband einen wiederum langfristigen Vertrag abzuschließen. Der Vertragsentwurf ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Eckpunkte sind:

        Laufzeit 20 Jahre mit (vorzeitigem) Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien

        Entgelt: 1,97 /cbm Schmutzwasser mit Preisanpassungsklausel

        Festlegung von Maximalmengen, die je Teilgebiet angeliefert werden können

 

Der Verbandsversammlung des Zweckverbandes wird der Vertragsentwurf zur Beschlussfassung am 29.11.2017 vorgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

auf den Stadthaushalt

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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