Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2018/2531

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Im letzten Jahr hat die europäische Kommission die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat um weitere fünf Jahren verlängert. Das Mittel steht im Verdacht, Krebs auszulösen und negative Folgen für die Tier- und Pflanzenwelt zu verursachen.

 

In Deutschland haben schon 90 Städte und Gemeinde in den letzten Monaten ein Verbot von Glyphosat beschlossen und umgesetzt.

 

Frage:

 

  1. Werden durch den EVB, dem städtischen Friedhof oder durch beauftragte Landschaftspflegebetriebe glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt?
  2. Ist durch die Stadt angedacht, wie in anderen deutschen Städten den Einsatz von Glyphosat zu verbieten?

 

Loading...