Beschlussvorlage - VO/2017/2426
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftspläne 2018 der Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Bearbeiter:
- Siegfried Vehlhaber
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20.1 Abt. Kämmerei; 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Vehlhaber, Siegfried
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Eigenbetriebsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
05.12.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
|
Vorberatung
|
|
|
05.12.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
13.12.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
14.12.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Wirtschaftspläne 2018 der Eigenbetriebe „Seniorenheime der Hansestadt Wismar“ und des „Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar“ sowie die Wirtschaftspläne 2018 der kommunalen Unternehmen der Hansestadt Wismar als Anlage zum Haushalt 2018/19.
Sachverhalt
Begründung:
Das Instrument des Doppelhaushaltes betrifft ausschließlich den Kernhaushalt der Hansestadt Wismar. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen in Privatrechtsform sind weiterhin jährlich zu erstellen.
In Fortschreibung dieser jährlichen Planung werden nunmehr die Wirtschaftspläne 2018 der Eigenbetriebe Seniorenheime der Hansestadt Wismar und des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar vorgelegt und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung empfohlen. Ergänzend sind die Wirtschaftspläne der kommunalen Unternehmen für das Jahr 2018 beigefügt.
Nach §§ 22 Abs. 3, 46, 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern i. V. m. §§ 6 Abs. 2 Nr. 2, 17 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg – Vorpommern beschließt die Bürgerschaft die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von | - |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von | - |
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von | - |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von | - |
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 62301/4730000 62302/4730000 62602/4625000 62603/4625100 | Ertrag in Höhe von | 1.297.000,00 30.000,00 1.747.000,00 691.000,00 |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 62608/5412000 | Aufwand in Höhe von | 450.000,00 |
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 62301/6730000 62302/6730000 62602/6625000 62603/6625100 | Einzahlung in Höhe von | 1.297.000,00 30.000,00 1.747.000,00 691.000,00 |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 62608/7412000 | Auszahlung in Höhe von | 450.000,00 |
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: §§ 22, 46 ff. KV M-V, §§ 6, 17 EigVO M-V | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
549,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
14,5 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
15,1 MB
|
