Beschlussvorlage - VO/2017/2467
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Bürgermeisterwahl 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.4 Abt. Gewerbe
- Bearbeiter:
- Sophie Tarras
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 32 ORDNUNGSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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14.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt folgende Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Bürgermeisterwahl am 15. April 2018:
Wahlvorsteher/in und Schriftführung erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 35,00 €, deren Stellvertretung 30,00 €.
Beisitzer erhalten eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 25,00 €.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) i.V.m. § 14 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 21,00 €.
Somit erhalten die Mitglieder des Wahlvorstandes eine höhere Aufwandsentschädigung als sie vom Verordnungsgeber vorgesehen ist.
Die Gewinnung von etwa 192 erforderlichen Wahlhelfern gestaltet sich schwierig. Eine erhöhte Aufwandsentschädigung soll zum einen zu einer höheren Wertschätzung dieser Tätigkeit für alle Wahlhelfer beitragen und zum anderen einen Beitrag dazu leisten, Wahlberechtigte zu einem solchen freiwilligen Engagement zu motivieren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): keine finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.5695100 | Aufwand in Höhe von | 3.700,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12102.7696100 | Auszahlung in Höhe von | 3.700,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): In der mittelfristigen Finanzplanung ist dieser Aufwand / diese Auszahlung bereits berücksichtigt.
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch: LKWG M-V, LKWO M-V |
