Beschlussvorlage - VO/2017/2467

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt folgende Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlvorstände zur Bürgermeisterwahl am 15. April 2018:

 

Wahlvorsteher/in und Schriftführung erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 35,00 €, deren Stellvertretung 30,00 €.

 

Beisitzer erhalten eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 25,00 €.

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Sachverhalt

Begründung:

Gemäß § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) i.V.m. § 14 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 21,00 €.

 

Somit erhalten die Mitglieder des Wahlvorstandes eine höhere Aufwandsentschädigung als sie vom Verordnungsgeber vorgesehen ist.

 

Die Gewinnung von etwa 192 erforderlichen Wahlhelfern gestaltet sich schwierig. Eine erhöhte Aufwandsentschädigung soll zum einen zu einer höheren Wertschätzung dieser Tätigkeit für alle Wahlhelfer beitragen und zum anderen einen Beitrag dazu leisten, Wahlberechtigte zu einem solchen freiwilligen Engagement zu motivieren.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

keine finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12102.5695100

Aufwand in Höhe von

3.700,00

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12102.7696100

Auszahlung in Höhe von

3.700,00

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

In der mittelfristigen Finanzplanung ist dieser Aufwand / diese Auszahlung bereits berücksichtigt.

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: LKWG M-V, LKWO M-V

 

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