Beschlussvorlage - VO/2017/2409
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Einzelmaßnahme "Sanierung der Integrierten Gesamtschule Johann Wolfgang von Goethe unter Einsatz von Städtebaufördermitteln"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Anja Danigel-Ousaouri
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 60 BAUAMT; Sonstige - Beratung mit Externen; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Bansemer, Heike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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11.12.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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14.12.2017
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Sachverhalt
Begründung:
In der Vorlage VO/2017/2286-01 hat die Bürgerschaft der Beantragung zusätzlicher Städtebaufördermittel für das Programm 2017 für die Gesamtmaßnahme Altstadt zugestimmt, sowie mit der Vorlage VO/2017/2356 der Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programm 2018 zugestimmt.
Diese beantragten Städtebaufördermittel beinhalten Fördermittel für die Einzelmaßnahme „Sanierung der Integrierten Gesamtschule Johann Wolfgang von Goethe (IGS)“. Wie bereits in der Vorlage VO/20172286-01 dargestellt, befindet sich die IGS in Schulträgerschaft des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (M-V) wurde eine Ausnahmeregelung in Aussicht gestellt, dass der Landkreis die Sanierung unter Einsatz von Städtebaufördermitteln durchführen kann.
Mit dieser Vereinbarung soll die Beziehung zwischen der Hansestadt und dem Landkreis geregelt werden. Ziel der Vertragspartner ist es, dass für die Hansestadt, als Zuwendungsempfänger, die Förderung kostenneutral erfolgt, d.h. dass der Landkreis die kommunalen Anteile der Städtebaufördermittel sowie die Eigenanteile des Eigentümers und Eigenanteile der Gemeinde vorbehaltlos und vollumfänglich übernimmt ebenso wie die anfallenden Verwaltungsgebühren und nicht förderfähigen Kosten bezogen auf die Einzelmaßnahme.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,1 kB
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