Fraktionsantrag - VO/2017/2485

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Folgendes ist in die Entgeltordnung des Stadtgeschichtlichen Museums aufzunehmen:

 

Schwerbehinderte Menschen (ab einem GdB 50) zahlen den ermäßigten Eintrittspreis. Für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen Bim Schwerbehindertenausweis erhält die Begleitperson freien Eintritt.

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Sachverhalt

Begründung:

Wer ein Bin seinem Ausweis hat, benötigt ständige Hilfe, beispielsweise bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Einen Schwerbehindertenausweis bekommt ein Schwerbehinderter ab einem Grad der Behinderung 50. Somit ist der ermäßigte Einlass erst ab einem GdB von 50 möglich, da die Kontrolle an der Kasse sonst schwer möglich ist.

 

§ 2 Abs. 2 SGB IX, sagt,:

(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

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