Beschlussvorlage - VO/2017/2456
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar vom 20.12.2013 (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Cathleen Wellmann
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Eigenbetriebsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
07.11.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
30.11.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt
- die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 30.11.2016 (Anlage 1) sowie
- auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2018 (Anlage 3).
Sachverhalt
Begründung:
Mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2018 wurde die Kalkulation für die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar überprüft.
Der Gebührenbedarf 2018 für die Aufgabenerfüllung der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigung wurde gemäß beiliegender Kalkulation für das Jahr 2018 ermittelt (Anlage 3). Anhand der Kalkulation kann eine Gebührenstabilität festgestellt werden, sodass der Gebührensatz gemäß § 3 Absatz 11 weiterhin 2,35 €/m³ beträgt.
Der Gebührenbedarf 2018 für die Aufgabenerfüllung der dezentralen öffentlichen Abwasserbeseitigung ergab anhand der anliegenden Kalkulation eine geringfügige Reduzierung der Gebührensätze. Die Gebühr für die Abfuhr aus abflusslosen Gruben verringert sich auf 38,64 €/m³ (vorher 40,64 €/m³), die Gebühr für die Abfuhr aus Kleinkläranlagen auf 43,02 €/m³ (vorher 45,02 €/m³). Für eine vergebliche Anfahrt wird zukünftig eine Gebühr von 39,00 € (vorher 40,00 €) fällig. Die neu ermittelten Gebührensätze wurden in § 4 Abs. 4 übernommen.
Der bisherige Absatz 1 des § 7 wurde gestrichen, um die Möglichkeit zu eröffnen, zukünftig auch Gebührenbescheide online bekannt zu geben. Dies ist bereits in § 119 Abgabenordnung geregelt und kann deswegen in der Satzung entfallen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
Auf den Stadthaushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
KAG M-V | Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
34,3 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
188,6 kB
|
