Beschlussvorlage - VO/2017/2448

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft wählt Herrn Michael Tiedke als weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverband Westmecklenburg.

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Sachverhalt

Begründung:

Die Hansestadt Wismar ist  Mitglied im Regionalen Planungsverband Westmecklenburg (§ 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz i.V.m. § 3 der Satzung des Regionalen Planungsverbandes).

 

Der Regionale Planungsverband ist Träger der Regionalplanung in der Region Westmecklenburg und hat u.a. die Aufgaben, das Regionale Raumentwicklungsprogramm aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen sowie auf die Verwirklichung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg hinzuwirken. Darüber hinaus gehört auch die Abgabe von Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben zu den Aufgaben des Verbandes.

 

Die Verbandsversammlung als ein Organ des Regionalen Planungsverbandes beschließt über wichtige Angelegenheiten des Verbandes. Sie wird bei Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich einberufen. Die Verbandsversammlung besteht aus 1. den Landräten der dem Verband angehörigen Landkreisen sowie (Ober-)Bürgermeistern der dem Verband angehörigen kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte und 2. den weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder.

Die Hansestadt Wismar ist berechtigt, vier weitere Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden (§ 5 Abs. 1 Ziffer 2 Satzung des Verbandes).

 

Mit der Vorlage VO/2014/0931 wurden weitere Vertreter sowie Stellvertreter für die Verbandsversammlung gewählt. Mit VO/2016/1683 wurde noch eine Stellvertretung für einen Vertreter in der Verbandsversammlung bestimmt. Die weiteren Vertreter werden durch die Bürgerschaft für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt (§ 5 Abs. 2 Verbandssatzung).

 

 

 

 

 

 

Durch die vorgenannten Vorlagen wurden folgende weitere Vertreter und Stellvertreter für die Verbandsversammlung bestimmt:

 

Weitere Vertreter im Planungsverband

Stellvertreter

Ulrich Litzner

Karin Lechner

Tom Brüggert

Thomas Steger

Dr. Eberhardt Blei

Katharina Bernhard

Harald Kothe

Dr. Gabriele Sauerbier

 

Scheidet ein weiterer Vertreter durch Tod, Verlegung seines Wohnsitzes, Verzicht oder Rücknahme seiner Wahl vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, ist nach den Grundsätzen der Verbandssatzung ein Nachfolger zu wählen (§ 5 Abs. 3 Verbandssatzung).

 

In diesem Falle ist ein Nachfolger für Herrn Ulrich Litzner  zu bestimmen. Die SPD-Fraktion schlägt vor,

Herrn Michael Tiedke

 

als weiteren Vertreter für den Regionalen Planungsverband zu wählen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: § 5 Verbandssatzung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg

 

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