Beschlussvorlage - VO/2017/2433
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachfolge der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.2 Abt. Personal, Organisation und Digitalisierung
- Bearbeiter:
- Michel Ohlerich
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Ohlerich, Michel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.11.2017
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Sachverhalt
Begründung:
Die bisherige Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes, Frau Steinbach, wird mit Ablauf des 31.03.2018 in den Ruhestand versetzt werden. Um eine notwendige Einarbeitung zu garantieren, wurde bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein/e Stellennachfolger/in gesucht. Ziel ist es, eine möglichst lange parallele Beschäftigung zu ermöglichen, die eine gute Übergabe der Amtsgeschäfte garantiert.
Die Planstelle – Amtsleiter/in Rechnungsprüfungsamt- wurde mit externer Stellenausschreibung (Kennziffer 18/2017) vom 29.06.2017 bis zum 23.07.2017 öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Stellenausschreibung erfolgte, wie gewöhnlich, auf unterschiedlichen Wegen. Neben dem Inserat auf der Internetseite der Hansestadt Wismar wurde u.a. auch auf der Bewerberplattform Interamt, bei der Bundesagentur für Arbeit sowie im Stadtanzeiger und in der Ostsee-Zeitung auf die Stellenausschreibung aufmerksam gemacht.
An die Leiterin / den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes werden hohe Erwartungen gestellt, die sich auf rechtlicher Seite aus dem Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) ergeben. Gemäß § 2 Abs. 3 KPG M-V muss die Leiterin / der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Beamtin/er auf Lebenszeit sein und die für das Amt erforderliche Eignung und Erfahrung besitzen; sie / er muss mindestens ein verwaltungswissenschaftliches Studium, das auf die Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung vorbereitet, oder ein betriebswirtschaftliches Studium mit einem Bachelorgrad oder vergleichbaren Grad abgeschlossen haben.
Im Ergebnis des verwaltungsseitigen Auswahlverfahrens wird Frau Corinna Treumann zur künftigen Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes vorgeschlagen. Die Bewerbungsunterlagen von Frau Treumann liegen für die Mitglieder der Bürgerschaft im Büro der Bürgerschaft in der Zeit vom 6. bis 30. November 2017 zur Einsichtnahme bereit.
Frau Treumann hat sich am 12.10.2017 den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses vorgestellt.
Die Abstimmungen mit dem derzeitigen Dienstherren von Frau Treumann wurden, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft, bereits begonnen. Als Versetzungstermin ist der 01.01.2018 vorgesehen. Damit Frau Treumann ab diesem Zeitpunkt bereits im Rechnungsprüfungsamt tätig werden kann, soll zunächst die Bestellung zur Prüferin erfolgen.
Es ist insofern beabsichtigt, dass Frau Treumann ab dem 01.01.2018 im Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Wismar tätig wird und zum 01.04.2018 die dortige Amtsleitung übernimmt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 2 Abs. 2 KPG M-V | ||
