Beschlussvorlage - VO/2017/2433

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Bestellung von Frau Corinna Treumann als Prüferin im Rechnungsprüfungsamt mit Wirkung zum 01.01.2018 sowie zur Amtsleiterin des Rechnungsprüfungsamtes mit Wirkung zum 01.04.2018.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die bisherige Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes, Frau Steinbach, wird mit Ablauf des 31.03.2018 in den Ruhestand versetzt werden. Um eine notwendige Einarbeitung zu garantieren, wurde bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein/e Stellennachfolger/in gesucht. Ziel ist es, eine möglichst lange parallele Beschäftigung zu ermöglichen, die eine gute Übergabe der Amtsgeschäfte garantiert.

 

Die Planstelle Amtsleiter/in Rechnungsprüfungsamt- wurde mit externer Stellenausschreibung (Kennziffer 18/2017) vom 29.06.2017 bis zum 23.07.2017 öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Stellenausschreibung erfolgte, wie gewöhnlich, auf unterschiedlichen Wegen. Neben dem Inserat auf der Internetseite der Hansestadt Wismar wurde u.a. auch auf der Bewerberplattform Interamt, bei der Bundesagentur für Arbeit sowie im Stadtanzeiger und in der Ostsee-Zeitung auf die Stellenausschreibung aufmerksam gemacht.

 

An die Leiterin / den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes werden hohe Erwartungen gestellt, die sich auf rechtlicher Seite aus dem Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) ergeben. Gemäß § 2 Abs. 3 KPG M-V muss die Leiterin / der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes  Beamtin/er auf Lebenszeit sein und die für das Amt erforderliche Eignung und Erfahrung besitzen; sie / er muss mindestens ein verwaltungswissenschaftliches Studium, das auf die Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung vorbereitet, oder ein betriebswirtschaftliches Studium mit einem Bachelorgrad oder vergleichbaren Grad abgeschlossen haben.

 

Im Ergebnis des verwaltungsseitigen Auswahlverfahrens wird Frau Corinna Treumann zur künftigen Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes vorgeschlagen. Die Bewerbungsunterlagen von Frau Treumann liegen für die Mitglieder der Bürgerschaft im Büro der Bürgerschaft in der Zeit vom 6. bis 30. November 2017 zur Einsichtnahme bereit.

 

Frau Treumann hat sich am 12.10.2017 den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses vorgestellt.

 

Die Abstimmungen mit dem derzeitigen Dienstherren von Frau Treumann wurden, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft, bereits begonnen. Als Versetzungstermin ist der 01.01.2018 vorgesehen. Damit Frau Treumann ab diesem Zeitpunkt bereits im Rechnungsprüfungsamt tätig werden kann, soll zunächst die Bestellung zur Prüferin erfolgen.

Es ist insofern beabsichtigt, dass Frau Treumann ab dem 01.01.2018 im Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Wismar tätig wird und zum 01.04.2018 die dortige Amtsleitung übernimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: § 2 Abs. 2 KPG M-V

 

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