Beschlussvorlage - VO/2017/2376-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13.4 Museum / Altstadtausstellung
- Bearbeiter:
- Dr. Karen Hammer
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hammer, Karen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar. Nach einem Jahr wird eine Evaluierung der Gebührenordnung erfolgen. Kinder bis 14 Jahre haben einen kostenfreien Eintritt in Begleitung von Erwachsenen.
Sachverhalt
Begründung: In den Beratungen von Kulturausschuss und Finanzausschuss kamen Änderungsvorschläge zur Familienkarte. Zusätzlich ist aufgefallen, dass die freiwillige Leistung für Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen bei den Ermäßigungstatbeständen keine Berücksichtigung gefunden hat. Das wurde nachgeholt.
Das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar soll am 22.12.2017 eröffnet werden. Für den Betrieb des Museums wird eine neue Entgeltordnung benötigt, weil die Entgeltordnung der Abteilung Stadtgeschichte der Hansestadt Wismar am 17.12.2015 mit einem Beschluss der Bürgerschaft außer Kraft gesetzt wurde. Die neue Entgeltordnung regelt:
die Höhe der Eintritte in die Ausstellungen des Stadtgeschichtlichen Museums in der Schweinsbrücke 6/8
die Vergütung der Führungen und museumspädagogischen Angebote im Museum
die Entgelte für die Bereitstellungen von musealem Sammlungsgut zur Einsichtnahme,
die Kosten für die Bearbeitungen von Anfragen,
die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten von Veröffentlichungen des musealen Sammlungsguts,
die Vermietung von Räumen in der Schweinsbrücke 6/8 sowie
die Vermietungen von Ausstellungs- und Präsentationstechnik.
Die Kalkulation - siehe Anlage 2 - basiert auf den geschätzten Kosten und Einnahmen für den Betrieb des Museums im Ausstellungsgebäude im ersten Jahr. Eine Schätzung ist notwendig, weil das Museum sieben Jahre geschlossen war. Nach der umfangreichen Sanierung und baulichen Erweiterung kann auf keine Erfahrungswerte zurück gegriffen werden.
Durch die Abteilung Gebäudemanagement wurden die Gebäude- und möglichen Betriebskosten ermittelt. Die Personalkosten wurden von der Abteilung Organisation zugearbeitet. Sinnvolle Entgelte für die Vermietung entstanden durch die Betrachtung der gesamten Betriebskosten in Korrelation zu den Quadratmetern damit sie sich den Vermietungskosten der städtischen Einrichtungen annähern. Die Eintritte und Entgelte für museale Dienstleistungen sind mit dem Stadtarchiv in Wismar abgeglichen worden. Bei den Berechnungen für die Eintritte wurden die Museen der Region betrachtet und die Erfahrungen aus dem Tourismus in Wismar einbezogen.
Viele Kosten sind geschätzte Kosten, die erst im Laufe des Museumsbetriebs in der Schweinsbrücke 6/8 verifiziert werden können. Festgelegt sind die Baukosten und die Personalkosten der Museumsmitarbeiter.
Gebäudeaufwand
Der Gebäudeaufwand beläuft sich nach der Schätzung für ein Jahr (2018) auf 291.113,00 € inklusive der Abschreibungen mit 2 % auf 50 Jahre der Bausumme - Vorschlag von Fachabteilung 10.6 war 1 %, (fiktive Sparmaßnahme, um den Verlust des Gebäudewertes auszugleichen)
Betriebsaufwand
Der Betriebsaufwand belauft sich geschätzt auf 338.750,00 €. Die Aufbaukosten für die Dauerausstellung von 1,5 Mio € sind einmalig. Der Aufwand für ein Jahr ergibt sich aus dem laufenden Betrieb und den Personalkosten inklusive Sicherheitsdienst, Reinigung, Museumspädagogik und Ausstellungen. Die Kosten für Strom, Heizung und Wasser sind von der Abteilung 10.6. geschätzt.
Einnahmen / Eintritt
Für die Kalkulation der Eintrittspreise wurde die Besucherzahl auf 40.000 geschätzt. Sie sind im Vergleich mit gleichwertigen Museen in der Region entwickelt worden.
Aufgrund der Erfahrungen im Tourismus wird mit 58,75 % Vollzahlern und zahlreichen Kindergruppen 20 % gerechnet. Weiterhin fallen ca. 8,75 % der Besucher in die Kategorie ermäßigter Eintritt.
Aufgrund der Beratungen in den Ausschüssen für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales sowie Finanzen im Herbst 2017 gibt es keine Familienkarte. Es wurde die Förderung von Kindern bis 14 Jahren beschlossen. In Begleitung von Erwachsenen kommen sie kostenfrei ins Museum. Dadurch entstehen Mindereinnahmen von ca. 5000.- €. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen wurde mit 5000 geschätzt. Es werden Einnahmen über den Eintritt von insgesamt auf 210.500.- € erwartet.
Folgende Entgelte werden vom Bürgermeister und Verwaltung vorgeschlagen:
Entgelttatbestand
| Entgelthöhe Vollzahler | Entgelthöhe ermäßigt |
Eintritt p.P in alle Ausstellungen des Museums | 8,00 €
| 5,00 €
|
Kinder bis 14 Jahre in Begleitung mindestens eines Erwachsenen | - | frei |
Eintritt für Kunstausstellung im KG |
3,00 € |
2,00 € |
Öffentliche Führung (5-25 Personen), p.P. inkl. Eintritt
| 11,50 € | 8,50 €
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Gruppenführung (5–25 Personen) zzgl. Eintritt
| 60,00 € | - |
Museumspädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche p.P. | 1,00 €
| -
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Mit den Eintrittspreisen und den weiteren Einnahmen ist eine Kostendeckung von 23 % zu erreichen. Bei 100 % Kostendeckung liegen die Eintrittspreise für den normalen Eintritt bei 40.- , ermäßigt bei 20.- Euro. Aufgrund des öffentlichen Interesses – Kulturförderung gehört zu einem gut funktionierenden Gemeinwesen - sind diese Preise nicht mehr zumutbar. Es würden keine Besucher mehr kommen.
Ermäßigungstatbestände sollen gelten für:
Schüler, Studenten, Auszubildende,Teilnehmer am freiwilligen sozialen Jahr und Bundesfreiwilligendienst, Mitgliedern von ICOM, Deutschen Museumsbund und dem Museumsverband M-V und schwerbehinderte Menschen und deren Begleitpersonen (siehe § 145 Abs.2 Nr.1 SGB IX) sowie Empfängerinnen bzw. Empfänger
a) Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II,
b) Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII,
c) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII,
d) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Einnahmen / Vermietung der Räume
Das Museum hat 2491,40 qm mit 36 Räumen und kann vier Räume und einen Innenhof zur Vermietung anbieten, um Einnahmen zu erwirtschaften. Sie umfassen zusammen 574,60 qm. Um eine angemessene Kostenstruktur zu entwickeln wurden die Quadratmeter der Räume anteilig zur Gesamtgebäudefläche berechnet und in Prozent umgewandelt. Die Mietpreise sind auf die Raumgröße und auf die geschätzten Gesamtbetriebskosten bezogen. Die Personalkosten sind anteilig für eine Aufsicht und einen Museumsmitarbeiter berücksichtigt.
Vermietung von Räumen | Tag | Halber Tag |
Vermietung von Räumen Grundmiete Ausstellungsraum, KG – SB 6 (162 m²) Gewölberaum, KG – SB 8 (44,70 m²) Veranstaltungsraum, EG – Verbindungsraum (45,40 m²) Dachgeschoss (Museumspädagogik), SB 6 (156 m²) Innenhof des Museums, -SB 8 (166,50 m²) (SB = Schweinsbrücke) |
130,00 € 40,00 € 40,00 € 130,00 € 140,00 € |
65,00 € 20,00 € 20,00 € 65,00 € 70,00 €
|
Die ergänzenden Einnahmen ohne Eintritt wurden für ein Jahr überschlagen. Sie betragen in der Summe 21.930,00 Euro.
Fazit
Für den Kostendeckungsgrad ergibt sich ein Wert von ca. 23 %. Um den Kostendeckungsgrad beispielsweise auf 50 % zu erhöhen, müsste man fast den dreifachen Eintritt einnehmen oder die Anzahl der Besucher exorbitant erhöhen. Die täglichen Einnahmen sollten bei der aktuellen Schätzung bei ca. 800.- € , die monatlichen Besucherzahlen bei 3700 liegen. Nach einem Jahr sollte eine Evaluierung hinsichtlich der Besucher, der Einnahmen und der Kosten für die Bewirtschaftung vorgenommen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt | 251014419000 | Eintritt in Höhe von Übrige Erträge | 210.500,00 € 21.930,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von | 1.082.529,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von Übrige Erträge | 210.500,00 €
21,930,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von | 1.067.529,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von Übrige Erträge | 210.200,00 € 21.930,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von | 1.067.529,00 € |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
