Beschlussvorlage - VO/2015/1611-03
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Projektaufruf EFRE Förderperiode 2014-2020 - Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung
Ergänzung der 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Anja Danigel-Ousaouri
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 10.6 Abt. Gebäudemanagement; 40.6 Abt. Schule, Sport und Förderangelegenheiten; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Bansemer, Heike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.10.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den 2. Projektaufruf EFRE Förderperiode 2014-2020 Integrierte Nachhaltige Stadtentwicklung entsprechend der Stadtentwicklungsförderrichtlinie-StadtentwFöRL M-V vom 12.10.2016 folgende Prioritätenliste:
- Neubau einer Grundschule mit spezifischer Kompetenz
- Neubau Robert-Lansemann-Schule
- Erweiterung Kita Kraksel
Sachverhalt
Begründung:
Entsprechend dem Operationellen Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Europäischen Programm für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2014-2020 ist in Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt EU-Mittel für die Unterstützung der nachhaltigen Stadtentwicklung in den Ober- und Mittelzentren des Landes bereitzustellen.
Voraussetzung für eine künftige Förderung ist ein integriertes Stadtentwicklungskonzept. Die 2. Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wurde in den Jahren 2012/13 erstellt und am 26.08.2013 in der Bürgerschaft beschlossen. Das Operationelle Programm (OP) des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2014-2020 wurde am 29.10.2014 durch die europäische Kommission genehmigt.
Auf Grundlage des Operationellen Programms sind in den ISEKs die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen, demografischen, ökologischen, klimatischen sowie kulturellen und sozialen Herausforderungen und Problemlagen, herauszuarbeiten, differenziert darzustellen und mit Entwicklungszielen zu erreichen.
Mit der zusätzlichen Prioritätenliste und Projektbeschreibung für den 2. Projektaufruf der EFRE Förderperiode 2014-2020 wurde den Erfordernissen des EFRE-OP Rechnung getragen, so dass auf dieser Grundlage Förderanträge gestellt werden können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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