Beschlussvorlage - VO/2017/2458

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2018 für die Gebührensatzung Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar (Anlage 3) sowie die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar vom 06.11.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 30.11.2016 (Anlage 1). Die derzeit geltenden Gebührensätze bleiben bestehen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2018 wurde die Gebührenkalkulation auf der Grundlage des aktuellen Straßenverzeichnisses der 4. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung überprüft. Der Gebührenbedarf für die Aufgabenerfüllung gemäß Straßenreinigungssatzung in der Fassung der 5. Änderungssatzung wurde in der anliegenden Kalkulation für den Zeitraum 2018 ermittelt (Anlage 3). Da sich die Gebührensätze nur geringfügig erhöhen würden, wird vorgeschlagen, die bisherigen Gebührensätze für 2018 beizubehalten.

Mit Änderung des § 5 Absatz 6 ist nunmehr eine taggenaue Abrechnung bei der Aussetzung oder Unterbrechung der Straßenreinigungsgebühren möglich.

Weiterhin werden Änderungen im § 6 vorgeschlagen. Der bisherige Absatz 1 des § 6 wird gestrichen, um die Möglichkeit zu eröffnen, zukünftig auch Gebührenbescheide online bekannt zu geben. Dies ist bereits in § 119 Abgabenordnung geregelt. Einer Wiederholung in der Satzung bedarf es daher nicht.

Zur Vereinheitlichung der Fälligkeiten bei den Gebührenarten Straßenreinigungsgebühren und Abfallgebühren wurde eine neue Regelung aufgenommen. Zukünftig sind Beträge bis zu 40,00 in einem Betrag zu zahlen, darüber hinaus bleibt es bei 4 Raten zu den gewohnten Fälligkeitsterminen. Hierzu muss der § 6 Absatz 2 angepasst werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Auf den Stadthaushalt

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

KAG M-V

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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