Beschlussvorlage - VO/2017/2460
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar -Abfallgebührensatzung- vom 09.12.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Cathleen Wellmann
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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07.11.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt
- die 5. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 30.11.2016 (Anlage 1) sowie
- auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2018 (Anlage 3)
Sachverhalt
Begründung:
Zu den Gebühren, die anhand der beigefügten Kalkulation für 2018 im Rahmen der Wirtschaftsplanerstellung ermittelt wurden, schlägt die Verwaltung vor:
- die Gebührensätze bei den Gebühren nach § 5 nicht zu verändern und
- die Gebühren für die Anlieferung von kompostierbaren
Gartenabfällen auf dem Abfallwirtschaftshof Müggenburg in § 6 anzupassen.
Der EVB ist zunächst davon ausgegangen, dass die auf dem AWH angelieferten Mengen vollständig kompostiert werden können und daher die Leistung zu sehr günstigen Konditionen erbracht werden kann.
Im Jahr 2017 sind die Entsorgungsmengen an Grün- und Strauchschnitt jedoch derart stark gestiegen, dass neben der Verwertung über die Kompostierung auch Entsorgungswege erschlossen werden mussten. Die hieraus entstehenden Mehrkosten wirken sich auf die Gebühren aus.
Die Gebührensätze nach § 6 würden sich bezüglich der kompostierbaren Gartenabfälle gemäß der Kalkulation nahezu vervierfachen. Um das Verbrennungsverbot für pflanzliche Abfälle in der Stadt zu unterstützen, wird vorgeschlagen die Erhöhung nicht im vollen Umfang wirksam werden zu lassen, sondern nur zur Hälfte. Damit ergäben sich folgende Gebührensätze für kompostierbare Gartenabfälle:
- nach § 6 Abs. 1 Ziffer 3: 64,00 € (bisher 32,00 €)
- nach § 6 Abs. 3 Ziffer 2: 3,00 € (bisher 1,50 €)
- nach § 6 Abs. 4: 2,00 € (bisher 1,00 €)
Die Kalkulation ergibt für den Kompostsack ebenfalls einen höheren Gebührensatz als bisher. Hier schlägt die Verwaltung allerdings vor, den bisherigen Gebührensatz beizubehalten.
Der bisherige Absatz 2 des § 7 wurde gestrichen, um die Möglichkeit zu eröffnen, zukünftig auch Gebührenbescheide online bekannt zu geben. In § 119 Abs. 2 Abgabenordnung ist dieser Sachverhalt bereits geregelt. Einer Wiederholung bedarf es daher in dieser Satzung nicht.
Zur Vereinheitlichung der Fälligkeiten bei den Gebührenarten Straßenreinigungsgebühren und Abfallgebühren wurde in § 7 Abs. 2 eine neue Regelung aufgenommen. Zukünftig werden die Gebührenarten Restabfall und Bioabfall auf einem Gebührenbescheid zusammengefasst und sind bei Beträgen bis zu 40,00 Euro in einer Summe fällig. Bei Beträgen über 40,00 Euro verbleibt es bei vier Raten zu den gewohnten Fälligkeitsterminen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Auf den Stadthaushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
KAG M-V | Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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36,4 kB
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2
|
öffentlich
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84 kB
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