Beschlussvorlage - VO/2017/2437

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt,

 

  1. die jährliche Förderung der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH von einer Nettoförderung auf eine Bruttoförderung umzustellen, d. h.

a) den zu zahlenden Kaltmietzins für das phan TECHNIKUM- Zum Festplatz 3 von    

               derzeit 5.000,00 jährlich zum 01.01.2018 auf 257.040,00 jährlich anzupassen,

b) den zu zahlenden Kaltmietzins für die Geschäftsstelle im ehemaligen Haus des  

                Gastes" - Zum Festplatz 8 von derzeit 6.000,00 jährlich zum 01.01.2018 auf      

               44.247,60 jährlich anzupassen,

c) zur Finanzierung des o. g. Mietzinses die Förderung der Technisches Landesmuseum

               Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH von 150.000,00                      

               netto jährlich auf einen jährlichen Betrag von 450.000,00 brutto anzuheben,

 

  1. die Beschlüsse der Bürgerschaft VO/2015/1449 und Drucksache: 0410-34/07 aufzuheben.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Ausgangslage

 

Mit Beschluss VO/2015/1449 vom 24.09.2015 entschied die Bürgerschaft, die Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH (im folgenden TLM Betriebs GmbH) jährlich mit 150.000,00 zu fördern. Des weiteren hat die Bürgerschaft mit Beschluss vom 30.08.2007 (Drucksache: 0410-34/07) beschlossen, dass durch die TLM Betriebs GmbH für das phanTECHNIKUM - Zum Festplatz3ein jährlicher Mietzins in Höhe von 5.000,00 zu zahlen ist und zwar solange, bis die Bürgerschaft den Beschluss über den reduzierten Mietzins aufhebt.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich bis zum Haushaltsjahr 2017 an der Finanzierung  der TLM Betriebs GmbH mit jährlich 250.000,00 .

 

Seit mehreren Jahren fordert die Hansestadt Wismar vom Land M-V, sein Engagement bezüglich der Förderung des Technischen Landesmuseums deutlich zu erhöhen und eine den Aufgaben entsprechende auskömmliche Finanzierung der Betriebsgesellschaft zu gewährleisten. Hierbei hat die Hansestadt Wismar immer wieder deutlich gemacht, dass sie nicht nur einen Verlustausgleich in Höhe von 200 T(Zuschuss HWI 150 Tplus 50 Teingeworbene Sponsoringmittel von den Beteiligungsgesellschaften der HWI ) bereitstellt, sondern darüber hinaus auch Sachleistungen in Form der zur Verfügung gestellten Grundstücke, Gebäude und Innenausstattung erbringt.

 

Die tatsächliche städtische Förderung wurde nunmehr erstmals mit dem Wirtschaftsplan 2018 der TLM Betriebs GmbH auch nach außen hin dokumentiert, in dem sowohl bei den notwendigen Zuschüssen als auch bei den Mietaufwendungen die Bruttobeträge erscheinen.

 

Dadurch stellt die HWI klar, dass ihr Engagement (brutto) weit über dem bisherigen Verlustausgleich von 150 Tliegt und tatsächlich 450 Tbeträgt, mit dem Ziel, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern seine Förderung dem finanziellen Beitrag der HWI anpasst.

 

Das führte dazu, dass seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern nunmehr mitgeteilt wurde, dass im Haushaltsentwurf 2018/19 des Landes für das TLM ein eigener Haushaltstitel eingeführt wird, in dem die höhere Fördersumme ab 2018 in Höhe von 400 Tverankert ist.

 

 

Anpassung der Mietverträge für die Objekte phanTECHNIKUM Zum Festplatz 3und ehemaliges Haus des Gastes Zum Festplatz 8

 

a) Objekt phanTECHNIKUM Zum Festplatz 3

 

Der abgesenkte Mietzins in Höhe von 5.000,00 jährlich stellt eine freiwillige Leistung der HWI dar. Ein rechtlicher Anspruch seitens des Mieters besteht nicht. Im bestehenden Mietvertrag für das phanTECHNIKUMist eine Dauer des abgesenkten Mietzeitraumes auf 5 Jahre vereinbart. Dieser Zeitraum endet am 31.12.2017.

 

Mit der endgültigen Fertigstellung des phanTECHNIKUMssoll nunmehr ein ortsüblicher Mietzins vereinbart werden. Da der Grundstücksmarktbericht des Jahres 2017 für die Vermietung eines Gebäudes zur Nutzung als  Ausstellungs-, Bildungs- und Veranstaltungszentrum keine Werte vorgibt, wird in Anlehnung die Nutzungsart Bürozugrunde gelegt, welcher in guter Lage eine Nettokaltmiete zwischen 5,50 /m² bis 10,50 /m² vorsieht.

 

Auf Grund der Lage sowie der Gesamtfläche des Mietgegenstandes einschließlich der vorhandenen Parkflächen (Größe des Flurstückes 3000/65 insgesamt 21.396 m²) wird eine Nettokaltmiete von 7,65 /m² für die nutzbare Innenfläche des Gebäudes seitens der Verwaltung als angemessen erachtet. Bei einer nutzbaren Innenfläche des Gebäudes von 2.800 m² beträgt der ortsübliche monatliche Kaltmietzins 21.420,00 , mithin jährlich 257.040,00 .

 

In der Vergleichsrechnung auf Basis des Grundstücks- und Gebäudewertes unter Berücksichtigung eines abgestuften Liegenschaftszinses von 2,5 % für gemeinnützige Vereine bestätigt sich ein jährlicher Mietpreis von 249.900,00 .

 

Es wird vorgeschlagen, den jährlichen Mietzins von derzeit 5.000,00 zum 01.01.2018 auf jährlich 257.040,00 anzupassen.

 

Der Mieter ist mit dem vorgeschlagenen Mietzins einverstanden.

 

b) Objekt ehemaliges Haus des Gastes Zum Festplatz 8

 

Das Haus des Gastes ist seit dem 01.05.2013 an die TLM Betriebs GmbH zur Nutzung als Büro- und Verwaltungsgebäude vermietet. Der jährliche Kaltmietzins beträgt derzeit 6.000,00 . Hierbei handelt es sich ebenfalls um einen abgesenkten Mietzins, auf den der Mieter jedoch keinen rechtlichen Anspruch hat.

Nach dem Grundstücksmarktbericht des Jahres 2017 lässt die Nutzungsart Büroeine Kaltmiete zwischen 5,50 /m² bis 10,50 /m² zu. Auf Grund der Lage des Mietobjektes wird eine Nettokaltmiete von 7,65 /m² für die nutzbare Innenfläche des Gebäudes seitens der Verwaltung als angemessen erachtet. Bei einer nutzbaren Innenfläche des Gebäudes von 482 m² beträgt der ortsübliche monatliche Kaltmietzins 3.687,30 , mithin jährlich 44.247,60 .

Der Mieter ist mit dem vorgeschlagenen Mietzins einverstanden.

 

Es wird vorgeschlagen, den jährlichen Mietzins von derzeit 6.000,00 € zum 01.01.2018 auf jährlich 44.247,60 € anzupassen.

 

 

Anpassung der Förderung

 

Zur Finanzierung der oben genannten Mietaufwendungen von insgesamt 301.287,60 auf Seiten der TLM Betriebs GmbH ist eine entsprechende Erhöhung der Förderung durch die Hansestadt Wismar in Höhe von abgerundet 300.000,00 erforderlich.

 

Um die Bruttoförderung auch im Haushalt abbilden zu können, bedarf es einer veränderten Darstellung der Haushaltsansätze ab 2018. 

 

Die jährliche Förderung der TLM Betriebs GmbH beträgt künftig 450.000,00 und setzt sich aus dem bisherigen Betriebskostenzuschuss von 150.000,00 und dem neuen Mietzuschuss von 300.000,00 zusammen.

 

Einnahmeseitig werden die höheren Mieteinnahmen im Haushaltsplan mit 301.287,60 abgebildet, so dass die daraus erwachsende finanzielle Belastung weiterhin mit rund 150 Tim Finanzplan erscheint. Im Saldo der Einnahmen und Ausgaben verbleibt es bei der bisherigen Höhe der Förderung von150 T€ netto. 

 

Vorteil dieser Verfahrens ist es, dass:

  1. die tatsächliche Höhe der Zuwendung im Haushaltsplan deutlich wird,
  2. die Mieteinnahmen zu den marktüblichen Mietpreisen vollständig ausgewiesen werden.

 

Um in der Haushaltsplanung auf der Grundlage eines aktuellen Beschlusses so verfahren zu können, bedarf es der Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2015/1449 und der Neufassung über die Festsetzung einer Bruttoförderung in Höhe von 450 T.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

                     X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11402.4411000/02

Ertrag in Höhe von

300.000,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

62608.5412000/09

Aufwand in Höhe von

450.000,00

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11402.6411000/02

Einzahlung in Höhe von

300.000,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

62608.7412000/09

Auszahlung in Höhe von

450.000,00

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

             X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

                X  

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

Loading...