Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2017/2453

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Landesrechnungshof hat in seinem Landesfinanzbericht 2016 im April 2017 unter Tzn. 297-328 mehrere Feststellungen zum Technischen Landesmuseum getroffen. Danach war die Sammlung weder sachgerecht verwaltet noch das Museum wirtschaftlich geführt worden. Daraus ergeben sich nachfolgende Fragen.

 

Die Fragen richten sich an den Gesellschafter Hansestadt Wismar der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betreibergesellschaft mbH (TLM gGmbH).

 

Fragen:

1.) Der Landesrechnungshof hat bemängelt, dass die aufwendig und kosten intensiv vorgehaltene Sammlung im Wesentlichen keinen musealen Wert hat und dies bereits seit 1996 bekannt sei. Wann und durch wen wurde der museale Wert der Sammlung eingeschätzt und welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen?

 

2.) Welche Kosten sind allein aus dem Erhalt und der Einlagerung der Sammlung entstanden (ohne investive Kosten am derzeitigen Standort)?

 

3.) Erfüllten die bis 2014 genutzten Depots tatsächlich nicht die Verschluss- und Brandschutzüberwachungsanforderungen für Museen und waren sie stark von wilden Katzen, Mäusen und Ungeziefer bewohnt und beeinträchtigt und welche Auswirkungen hatte dies auf die Exponate? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Situation zu verbessern und welche Kosten verursachten diese Maßnahmen? Wer trug dafür die Verantwortung?

 

4.) Der Landesrechnungshof stellte fest, dass die TLM gGmbH Eintrittsgelder willkürlich vereinnahmte und nicht nachvollziehbare Rabatte gewährte. Wie wurden die Eintrittsgelder kalkuliert und welche Rabatte wurden gewährt? Hierzu bitte in Jahresscheiben gegenüberstellen, wie viele Besucher das TLM hatte und wie viele dieser Besucher den regulären Preis bezahlten, wie viele Ermäßigungen hatten und wie viele Besucher kostenlosen Eintritt erhielten.

 

5.) Der Landesrechnungshof stellte fest, dass Räumlichkeiten des Museums vermietet wurden für andere, unter anderem private Zwecke. Dabei wurde die fehlende Kalkulation bemängelt und somit eine gewisse Willkürlichkeit festgestellt. Warum liegt keine ordnungsgemäße Kostenkalkulation vor? Es wird um Aufstellung der Vermietungen in den Jahren 2012-2017 gebeten, an wen vermietet wurde, was vermietet wurde und zu welchem Entgelt vermietet wurde.

 

6.) Der Landesrechnungshof stellte fest, dass die Angestellten vielfach besser gestellt waren als Landesbedienstete (Verstoß gegen das Besserstellungsverbot) und Sonderzahlungen und Sonderurlaub gewährt wurden. Wie werden die Angestellten des TLM gGmbH entlohnt? Bitte Stellenplan und Tarifeinordnung für die Jahre 2012-2017 beifügen.

 

7.) Wer erhielt wofür Sonderzahlungen und Sonderurlaub und wer genehmigte diese? Bitte nach Jahren 2012-2017 sortieren und den betroffenen Angestellten zuordnen.

 

8.) Der Landesrechnungshof stellte fest, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist. Wie kam es zu den festgestellten falschen bzw. verspäteten Kassenbuchungen und zu dem Kassenmehrbestand bei der durchgeführten Kassenprüfung sowie zu Vorschusszahlungen ohne die dafür notwendigen Anordnungen? Wer trägt hierfür die Verantwortung?

 

9.) Warum wurde die Bürgerschaft nicht seitens der Gesellschafterin Hansestadt Wismar nach § 71 Abs. 4 KV MV über die Feststellungen des Landesrechnungshofes informiert?

 

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