Fraktionsantrag - VO/2017/2428
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Philipp-Müller-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- FÜR-WISMAR-Fraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion FÜR-WISMAR-Fraktion
- Verantwortlich:
- FÜR-WISMAR-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.10.2017
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Gestoppt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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08.01.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft spricht sich dafür aus, dass auf der Philipp-Müller-Straße in Höhe der Haupteinfahrt zur Hochschule Wismar ein Fußgängerüberweg (FGÜ) nach § 26 StVO eingerichtet wird oder eine andere Maßnahme zum besseren Schutz der Fußgänger bei Überquerung der Straße vorgenommen wird.
Sachverhalt
Begründung:
Der Zugang zur Hochschule Wismar an der Philipp-Müller-Straße wird durch Studierende der Hochschule, ihre Mitarbeiter und Besucher rege genutzt. Nach strikter Durchsetzung des autofreien Campus werden die auf der gegenüber liegenden Straßenseite befindlichen Parkplätze in Anspruch genommen. Außerdem wird vor allen Dingen in der Mittagszeit das Burgwall-Center aufgesucht. Das Überqueren der Straße ist jedoch schwierig. Von beiden Seiten wird die Philipp-Müller-Straße relativ stark befahren. Die Ampelschaltungen an den beiden nahen Kreuzungen führen dazu, dass entweder von der einen oder von der anderen Seite Autos fahren. Äußerst selten ist zu beobachten, dass Autos anhalten, um Fußgänger über die Straße zu lassen. Längere Wartezeiten sind die Folge oder riskantes Wechseln der Straßenseite.
Die Fußgänger sind zu unterstützen, entweder durch einen Fußgängerüberweg oder durch Warnhinweise oder sonstige Hinweise auf Fußgängerquerungen.
