Beschlussvorlage - VO/2017/2411

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt die nachstehenden Personen in den Aufsichtsrat der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH als Vertreter des Gesellschafters Hansestadt Wismar:

 

  1. Herr Prof. Dr. Joachim Winkler
  2. Herr Tom Brüggert

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Die Hansestadt Wismar ist Mitgesellschafterin der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-

Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH. Sie hält 50 % der Anteile am

Stammkapital. Weitere 50 % der Anteile am Stammkapital hält der Verein Technisches

Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern e.V.

 

Gemäß § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages werden die Mitglieder des Aufsichtsrates für

vier Jahre bestellt. Die Amtszeit endet mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung

über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit. Das Jahr, in

dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederbestellung ist zulässig.

Das maßgebende dritte Geschäftsjahr für die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates ist das Jahr

2016. Der Jahresabschluss 2016 wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates im September 2017

beraten und wurde auf der Gesellschafterversammlung am 05.10.2017 festgestellt. Mit dieser Beschlussfassung endet die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates.

 

Um nicht ohne beschlussfähiges Organ sein zu müssen, ist die Wahl und Bestellung der

künftigen Mitglieder des Aufsichtsrates erforderlich.

 

Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern, von denen zwei auf Vorschlag des

Gesellschafters Verein Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern e.V. und

zwei Mitglieder auf Vorschlag des Gesellschafters Hansestadt Wismar bestellt werden.

Soweit der Gemeinde mehrere Sitze zustehen, erfolgt die Bestellung der Vertreter gemäß § 71

Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV M-V)

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Aus den Fraktionen der Bürgerschaft wurden folgende Personen vorgeschlagen:

 

SPD-Fraktion: Herr Prof. Dr. Joachim Winkler

CDU-Fraktion: Herr Tom Brüggert.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

                        X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

                X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

§§ 22 Abs. 3 und 71 Abs. 1 KV M-V

Vorgeschrieben durch:

 

Loading...